Parlamentskorrespondenz Nr. 576 vom 20.06.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Die Grünen setzen sich mit Anträgen für den weiteren Ausbau von Gewaltambulanzen sowie für angekündigte Anpassungen im Erwachsenenschutz ein.
Grüne Initiative zum Ausbau von Gewaltambulanzen
Mit einer Initiative setzen sich die Grünen dafür ein, dass die von der türkis-grünen Bundesregierung gestarteten Gewaltambulanzen beibehalten und ausgebaut werden. In Gewaltambulanzen können sich Opfer von Gewalt – etwa Frauen nach häuslicher oder sexueller Gewalt – kostenfrei untersuchen lassen. Verletzungen werden dokumentiert und Spuren gesichert, um bei einem späteren Gerichtsverfahren als Beweise zu dienen. Die Grünen fordern nun von der neuen Bundesregierung, Gewaltschutzzentren in ihrem "Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz" zentral zu berücksichtigen und langfristig zu finanzieren (318/A(E)). Für die bereits eröffneten Zentren in Graz und Wien sollen die Förderverträge verlängert und das Budget beibehalten werden. Außerdem wollen die Grünen die finanziellen Mittel für Zentren in allen Bundesländern bereitgestellt wissen. Darüber hinaus fordern sie mehr Aus- und Weiterbildungsplätze für Gerichtsmediziner:innen sowie Infokampagnen und –broschüren für Betroffene und Behörden. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen.
Grüne fordern Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 seien Änderungen des Erwachsenenschutzrechts ohne partizipative Einbindung der Betroffenen vorgelegt worden, bemängeln die Grünen. Demnach soll die Überprüfung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung nur mehr alle fünf statt alle drei Jahre erfolgen, das obligatorische Erneuerungsclearing abgeschafft sowie Notar:innen und Rechtsanwält:innen generell wieder zur Erwachsenenvertretung verpflichtet werden, ohne auf die benötigten Kenntnisse abzustellen. Zu diesen "Verschlechterungen" habe die Justizministerin "abgestimmte Anpassungen" am Gesetzentwurf angekündigt, die jedoch nicht erfolgt seien. Die Grünen fordern mit einem Antrag (337/A(E)), dem Parlament unverzüglich diese "abgestimmten Anpassungen" zu den jüngsten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht zu unterbreiten. Außerdem müsse der laufende partizipative Prozess im Bereich Erwachsenenschutz zwischen Ministerium, Erwachsenenschutzvereinen, Interessens- und Selbstvertretungsvereinen und der Vertretung von Anwält:innen und Notar:innen unverzüglich fortgesetzt werden. Letzterer sei im ersten Halbjahr 2025 abrupt abgebrochen worden, so die Grünen (Schluss) mbu