Parlamentskorrespondenz Nr. 579 vom 23.06.2025
Neu im Familienausschuss
Wien (PK) – In zwei Entschließungsanträgen plädieren die Grünen für die Wiedereinführung der automatischen Valorisierung der Familienleistungen ab 2028 sowie für die Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus ("Papamonat") auf Adoptiv- und Pflegeeltern.
Grüne für Wiedereinführung der Valorisierung der Familienleistungen ab 2028
Die automatische Anpassung der Familienleistungen an die Inflation stelle nach Ansicht der Grünen ein zentrales Instrument zur Sicherung der Kaufkraft dar und trage wesentlich zur sozialen Absicherung bei. Davon würden insbesondere Familien mit geringem Einkommen profitieren, für die staatliche Unterstützungsleistungen einen bedeutenden Teil des Haushaltsbudgets ausmachen. Durch die nun beschlossene Aussetzung der Valorisierung für die Jahre 2026 und 2027, von der Frauen in besonderem Maße betroffen seien, werde das Risiko von Kinder- und Familienarmut erhöht, warnt Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne). Die Grünen appellieren daher an die Familienministerin sich klar zur automatischen Valorisierung der Familienleistungen zu bekennen und sicherzustellen, dass diese ab dem Jahr 2028 wieder in Kraft tritt (331/A(E)).
Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus für Adoptiv- und Pflegeeltern
In einer weiteren Initiative der Grünen setzt sich Barbara Neßler für die Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus ("Papamonat") auf Adoptiv- und Pflegeeltern ein. Der sogenannte Papamonat sei ihrer Einschätzung nach eine wichtige familienpolitische Maßnahme, um die frühe Vater-Kind-Bindung zu fördern und eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit von Beginn an zu ermöglichen. Diese sollte daher allen Vätern zur Verfügung stellen.
Derzeit würden aber Adoptiv- und Pflegeeltern benachteiligt, da die Anspruchsfrist an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gekoppelt sei und 121 Tage betrage. Bei Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt adoptiert oder in Pflege genommen werden sei somit keine Beantragung mehr möglich. Auf diese Lücke habe auch schon die Volksanwaltschaft hingewiesen. Der Beginn eines Adoptions- oder Pflegeverhältnisses stelle aber - ebenso wie eine Geburt - einen tiefgreifenden Einschnitt im Leben dar, der Zeit für Bindungsaufbau und familiäre Integration erfordere, argumentiert Neßler. Im Konkreten sollte daher das Familienzeitbonusgesetz dahingehend geändert werden, dass die Anspruchsfrist künftig ab dem Zeitpunkt der lnpflege- oder lnobhutnahme bzw. der Rechtswirksamkeit der Adoption berechnet wird (332/A(E)). (Schluss) sue