Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 23.06.2025

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Finanzminister Markus Marterbauer hat dem Nationalrat drei Regierungsvorlagen vorgelegt, die die Umsetzung von EU-Regeln betreffen. Mit den geplanten Änderungen im Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Transparenz an den Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse gestärkt werden. Ein weiterer Gesetzesvorschlag soll dazu dienen, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren. Mit den Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz sind "wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft" geplant.

Stärkere Transparenz für Wertpapiermärkte

Eine vom Finanzminister vorgelegte Änderung des Börse- und Wertpapieraufsichtsgesetzes zielt darauf ab, die Transparenz an den Wertpapiermärkten sowie die Aufsichts- und Strafbefugnisse zu stärken (131 d.B.). Dazu soll die Ausnahme von der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten vereinfacht, die Vor- und Nachhandelstransparenz stärker vereinheitlicht, bestehende Strafbefugnisse angepasst und neue Aufsichts- und Strafbefugnisse eingeführt werden. Damit soll einer EU-Richtlinie entsprochen werden, die Ergebnis des Kapitalmarktunion-Aktionsplans ist, mit dem die bestehenden Bestimmungen zur Transparenz an den Wertpapiermärkten überarbeitet werden.

Konkret soll mit der Vereinfachung der Ausnahme von der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten der bisherige "double volume cap mechanism", der die Obergrenze für die Inanspruchnahme darstellte, durch eine einzelne Schwelle ersetzt werden. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und Nachhandelstransparenz soll der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen abgeschafft werden.

Außerdem passt der vorliegende Gesetzesentwurf bereits bestehende Strafbefugnisse der FMA als zuständige Behörde im Hinblick auf die neuen bzw. geänderten Verpflichtungen der betroffenen Unternehmen an. Dies betrifft die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen, die Genehmigungspflicht in Bezug auf eine spätere Veröffentlichung von Einzelheiten zu Geschäften, die Verpflichtungen von Marktbetreibern und Wertpapierfirmen zur Offenlegung von Vor- und Nachhandelsdaten sowie die Transparenz- und Offenlegungsverpflichtungen von Wertpapierfirmen und systematischen Internalisierern in Bezug auf ihre jeweiligen Kursofferte. Zudem soll die FMA die Aussetzung der Handelspflicht für Derivate durch die Europäische Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsakts beantragen können. Ebenso soll die FMA eine Strafbefugnis für den Fall erhalten, dass ein Rechtsträger gegen das Verbot des sogenannten "payment for order flow" verstößt, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

EU-Clearinglandschaft soll attraktiver und widerstandsfähiger gemacht werden

Mit einer weiteren vom Finanzminister vorgelegten Regierungsvorlage sollen EU-Regularien umgesetzt werden, die ebenfalls Ergebnis des Kapitalmarktunion-Aktionsplans sind (132 d.B.). Damit soll die EU-Clearinglandschaft attraktiver und widerstandsfähiger gemacht, die strategische Autonomie der EU unterstützt und die Finanzstabilität gewahrt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Die mit der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen nun auf nationaler Ebene darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden.

Dazu sollen die Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG) erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere Aufsichtsstruktur bzgl. der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung geschaffen werden.

Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft

Durch die geplanten Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz sollen "wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische Bankenlandschaft" und EU-rechtliche Vorgaben rechtskonform umgesetzt werden. Die Dringlichkeit ergebe sich aus den Umsetzungsvorgaben der EU selbst, deren Bedeutung für die Wirtschaft und einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren samt drohenden Strafzahlungen durch die EU-Kommission, heißt es in den Erläuterungen einer weiteren Regierungsvorlage (133 d.B.). Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Institute und Kreditinstitutsgruppen verpflichtet werden, eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption, Rekapitalisierung und Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne dass dabei öffentliche Mittel eingesetzt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. (Schluss) med/pst