Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 23.06.2025

Neu im Bildungsausschuss

Wien (PK) – Mit einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes will die Bundesregierung ab 1. September 2025 sogenannte Orientierungsklassen etablieren. Der Orientierungsunterricht soll zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne ausreichende institutionelle schulische Erfahrung auf den Einstieg in das österreichische Schulsystem vorbereiten. Zudem soll die Einführung digitaler Studierendenausweise an Pädagogischen Hochschulen durch eine Änderung des Hochschulgesetzes ermöglicht werden und neue Ausbildungsangebote für Elementarpädagog:innen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufgenommen werden (128 d.B.).

Orientierungsunterricht für höchstens sechs Monate

Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm die Etablierung von sogenannten Orientierungsklassen festgeschrieben, da das Bildungssystem durch den verstärkten Familiennachzug in den letzten Jahren überlastet sei. Schüler:innen, die keinerlei Vorerfahrung aus einem beständigen Bildungssystem haben, sollen künftig in Orientierungsklassen auf den Unterricht in Österreich vorbereitet werden.

Mit Kindern, die nicht über ausreichende schulische Vorerfahrungen verfügen und deren Erziehungsberechtigten solle zunächst ein Orientierungsgespräch erfolgen. Zuständig dafür ist die Schulleitung oder die Schulbehörde. Ziel dieses Gesprächs ist es laut den Erläuterungen zur Gesetzesänderung, die allfällige schulische Vorerfahrungen, den Alphabetisierungsstand des Kindes sowie weitere für den Schulalltag wichtige Informationen zu erfassen. Auf dieser Basis soll anschließend über die Notwendigkeit von Orientierungsunterricht entschieden werden.

Der Orientierungsunterricht ist höchstens für eine Dauer von sechs Monaten vorgesehen. Der Übertritt in eine Deutschförderklasse soll flexibel erfolgen können. Eine Rückstufung aus einer Deutschförderklasse in eine Orientierungsklasse soll nicht zulässig sein. Im Falle eines Schulwechsels soll sichergestellt werden, dass die Informationen über den Kenntnisstand der Schülerin bzw. des Schülers der aufnehmenden Schule zur Verfügung stehen, um den Unterricht bestmöglich fortsetzen zu können. Für den Orientierungsunterricht können laut Gesetzesentwurf eigene, auch klassen-, schulstufen-, schulstandort- und schulartübergreifende Gruppen eingerichtet werden.

Digitaler Studierendenausweise an Pädagogischen Hochschulen

Öffentliche und anerkannte private Pädagogische Hochschulen sollen ab 1. September 2025 digitale Studierendenausweise ausstellen können. Die Verwendung des digitalen Studierendenausweises an der jeweiligen Pädagogischen Hochschule ist optional und nicht verpflichtend.

Elementarpädagogik: Aufnahme neuer Ausbildungswege in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz

Hochschullehrgänge im Bereich der Elementarpädagogik sollen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufgenommen werden. Mit dieser Ergänzung können künftig auch Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen zusätzlich zu den Universitäten ein entsprechendes Ausbildungsangebot im Ausmaß von 120 ECTS zur Verfügung stellen, welches das fachliche Anstellungserfordernis erfüllt.

Zudem sieht die Änderung vor, das ordentliche Bachelorstudium "Elementarpädagogik" (180 ECTS) sowie das außerordentliche Bachelorstudium (Bachelor Professional) "Elementarpädagogik" (180 ECTS) an anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufzunehmen. Die neuen Bestimmungen sollen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. (Schluss) bea

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