Parlamentskorrespondenz Nr. 588 vom 23.06.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – FPÖ und Grüne wenden sich mit Forderungen an Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann. Die Freiheitlichen sind für eine Ausnahmeregel für bestimmte Personen von der abgeschafften Bildungskarenz sowie für strengere Regeln gegen Scheinfirmen. Die Grünen treten für die Anerkennung diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegekräfte als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen ein.

FPÖ für Ausnahmeregel bei Bildungskarenz

Die FPÖ pocht vor dem Hintergrund der abgeschafften Bildungskarenz auf eine Ausnahmeregel für Personen, die bereits eine Ausbildung in einem von Fachkräftemangel betroffenen Bereich begonnen haben. Es sei zwar wichtig, die Bildungskarenz zu reformieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Abschaffung habe aber auch negative Konsequenzen, insbesondere für Personen, die bereits eine Ausbildung oder Umschulung begonnen haben, so die Freiheitlichen. Gerade in Bereichen mit einem Mangel an Fachkräften – etwa im Pflege-, Handwerks- oder Technologiebereich – sollten Ausbildungsvorhaben aus Sicht der FPÖ nicht gefährdet werden. Die Antragsteller:innen fordern daher von der Arbeitsministerin eine Ausnahmeregelung ein, mit der Personen, die vor der Abschaffung der Bildungskarenz eine Ausbildung in einem von Fachkräftemangel betroffenen Feld begonnen haben, weiterhin Anspruch auf die bisherige finanzielle Unterstützung haben sollen (325/A(E)).

Freiheitliche fordern strengere Gesetze gegen Scheinfirmen

Aus Sicht der Freiheitlichen braucht es verschärfte Gesetze und einen strengen Vollzug, um gegen Scheinfirmen und den damit verbundenen Sozialbetrug vorzugehen. Sie fordern daher eine Regierungsvorlage ein, mit der einige Voraussetzungen für Wiederholungstäter bzw. Bestimmungs- und Beitragstäter im Bereich des Scheinunternehmertums verschärft werden sollen. Konkret ist die FPÖ für strengere Bedingungen für AMS- und Wirtschaftsförderungen, die Gewerbeausübung, die Tätigkeit als Geschäftsführer:in, sowie die Beteiligung an Unternehmen oder öffentlichen Ausschreibungen – insbesondere in Form von zeitlichen Sperren (356/A(E)).

Grüne für Änderungen bei diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften

Die Grünen kritisieren, dass die freiberufliche Diplompflege trotz ihrer zentralen Rolle derzeit nicht als eigenständige Leistung im Sinne der ärztlichen Pflege laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) anerkannt ist. Um diese rechtliche Lücke zu schließen und damit die Versorgungsqualität zu verbessern, fordern sie eine Ergänzung des entsprechenden Paragraphen im ASVG (328/A(E)). Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sollen damit als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen anerkannt werden. Gleichzeitig sollen bestimmte pflegerische Leistungen wie Wundmanagement in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufgenommen worden. Die Grünen wollen außerdem die Einbindung in bestehende Versorgungsstrukturen wie ELGA sowie Maßnahmen zur Kostenerstattung für pflegerische Leistungen umgesetzt wissen. (Schluss) kar

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