Parlamentskorrespondenz Nr. 589 vom 23.06.2025
Bundeswettbewerbsbehörde legt Fokus auf Energiemärkte
Wien (PK) – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) legt derzeit einen Fokus auf die Belebung des Wettbewerbs in den Energiemärkten und die Bekämpfung wettbewerbswidrigen Verhaltens. Eine 2024 eingeleitete Branchenuntersuchung der BWB im Bereich Fernwärme laufe auf Hochtouren. Auch die gemeinsame Taskforce zum Gas- und Strommarkt mit der E-Control sei 2024 erfolgreich fortgesetzt worden. Das im Nationalrat 2024 einstimmig beschlossene Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern habe der BWB bessere Möglichkeiten für den Vollzug gegeben, entsprechende Prüfungen seien wieder aufgenommen worden. Dies hält die Leiterin der BWB Natalie Harsdorf in der Einleitung des Berichts der Bundeswettbewerbsbehörde für 2024 fest, der dem Nationalrat vorliegt (III-185 d.B.).
41 Mio. € an Geldbußen
Das Kartellgericht habe durch die Tätigkeiten der BWB 41 Mio. € an Geldbußen im Jahr 2024 verhängt, so der Bericht. So sei unter anderem die Aufarbeitung des Baukartells weiter vorangetrieben und die Verfahren im Abfallkartell gestartet worden. Insgesamt seien im Vorjahr 22 Anträge der BWB beim Kartellgericht eingebracht worden.
Außerdem habe die Behörde 352 nationale Zusammenschlussanmeldungen geprüft und 346 EU-Zusammenschlüsse analysiert. Die Behörde hat zudem 94 Whistleblowing-Meldungen aufgenommen, deren Zahl dem Bericht zufolge kontinuierlich ansteigt. 17 davon führten zu näheren Ermittlungen.
An Branchenuntersuchungen nennt der Bericht neben dem Bereich Fernwärme und dem Gas- und Strommarkt etwa den Bereich Essens-Bestellplattformen. Die Bundeswettbewerbsbehörde führte 2024 außerdem eine Hausdurchsuchung an zwei Standorten im Markt für Parkettböden wegen des Verdachts von Preisbindungen durch. Die Ermittlungen sind dem Bericht zufolge noch nicht abgeschlossen.
Drei Ersuchen um Kronzeugenregelung
Die BWB kann unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenleistung für die Mitwirkung eines Unternehmens an der Aufdeckung eines Kartells davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen oder eine geminderte Geldbuße beantragen. Diese Kronzeugenregelung stelle ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Kartellverbots dar, so der Bericht. Im Jahr 2024 seien drei Ersuchen um ein Vorgehen nach dieser Kronzeugenregelung bei der BWB eingebracht worden.
Festgehalten wird im umfassenden Bericht unter anderem, dass die aufgrund von Anträgen der BWB erzielten Einnahmen aus Geldbußen sowie die Gebühren für Zusammenschlussanmeldungen nicht in das Budget der Bundeswettbewerbsbehörde, sondern grundsätzlich in das allgemeine Bundesbudget fließen. Zusätzlich zum Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde liegt außerdem die entsprechende Stellungnahme der Wettbewerbskommission dazu vor. (Schluss) mbu