Parlamentskorrespondenz Nr. 590 vom 23.06.2025
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein mit der Mongolei abgeschlossenes Abkommen über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (119 d.B.). Es orientiert sich an ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden werden. Das komme auch in der Mongolei tätigen österreichischen Unternehmen zugute, wird in den Erläuterungen vermerkt. Leistungen aus den Bereichen Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind nicht Teil des bilateralen Vertrags.
Große finanzielle Auswirkungen sollte das Abkommen nicht haben: Die Regierung rechnet damit, dass dadurch höchstens fünf Personen pro Jahr zusätzliche Pensionsansprüche geltend machen können. (Schluss) gs