Parlamentskorrespondenz Nr. 630 vom 01.07.2025

Neue Initiative im Bundesrat

Wien (PK) – Die "spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge", die die Unbescholtenheit bestätigt, müsse derzeit - anders als die allgemeine Strafregisterbescheinigung, die online beantragt werden kann - durch einen persönlichen Termin beim Bezirkspolizeikommissariat eingeholt werden. Da die Kinderschutzkonzepte vieler Freiwilligenorganisationen und einschlägiger Dienstgeberinnen und Dienstgeber die regelmäßige Neueinholung von Strafregisterbescheinigungen alle zwei bis drei Jahre vorsehen, würden diese Amtswege eine Hürde, einen bürokratischen Aufwand und Kosten darstellen. Mit einem gemeinsamen Antrag fordern daher Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS diesbezügliche Vereinfachungen (429/A(E)-BR/2025). Analog zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung sollte die "spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" online beantragt und bezogen werden können. Die Übermittlung derselben, egal ob elektronisch, postalisch oder direkt in der Behörde, sollte für Antragsteller:innen von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen, so die gemeinsame Forderung. Die Bundesrät:innen sprechen sich auch dafür aus, allfällige Anpassungen des Prozesses zu evaluieren, um Medienbrüche zu vermeiden und dem Once-Only-Prinzip folgend den Aufwand zu reduzieren. (Schluss) mbu