Parlamentskorrespondenz Nr. 638 vom 02.07.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Mit zwei Anträgen fordern die Grünen, ein Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz sowie die "Women-on-Boards-Richtlinie" für Frauen in Vorständen umzusetzen.
Grüne: "Women-on-Boards-Richtlinie" umsetzen
Die Grünen sprechen sich mit einem Antrag (302/A(E)) dafür aus, dass die "Women-on-Boards-Richtlinie" der EU umgesetzt und wesentliche Impulse für die Gleichstellung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen getroffen werden sollen. Einer neuen Studie der Nationalbank zufolge habe ein höherer Frauenanteil in der "Female Board Rate" eine signifikante und positive Auswirkung auf die Rentabilität des Unternehmens, so die Grünen. Darüber hinaus verringere ein höherer Anteil weiblicher Direktorinnen das Unternehmensrisiko, verbessere die Marktleistung der Unternehmen und steigere das nachhaltige Wachstum von Unternehmen erheblich. Es zeige sich aber vor allem in Vorständen, dass man von einem fünfzigprozentigen Frauenanteil Lichtjahre entfernt sei. Die vormalige Justizministerin Alma Zadić habe eine Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" vorgeschlagen, wonach die Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen auf 40 % steigen soll und in Vorständen börsennotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein soll. Von einer Umsetzung sei allerdings nichts zu hören. Angesichts der klaren Evidenz sei es nicht hinzunehmen, die ambitionierte Förderung von Frauen und Gleichstellung "mutlos" zurückzufahren, so die Grünen.
Grüne für Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz
Die Grünen schlagen ein Gesetz vor, um Betroffene vor Konversionsmaßnahmen zu schützen (296/A). Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparative Praktiken sind Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Geht es nach den Grünen, soll die Durchführung solcher Maßnahmen bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen Personen bzw. wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit oder wegen einer Beeinträchtigung wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen sollte nicht wirksam sein, so die Grünen. Als Strafe bei Verstößen schlagen sie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen vor.
Auch ein Werbe- und Provisionsverbot ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. Darunter soll auch jegliche Form der Anbahnung fallen. Verstöße sollen mit Geldstrafen von bis zu 30.000 € geahndet werden.
Nicht vom Verbot umfasst sein sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz oder sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten, deren Ziel die Steigerung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen ist, sollen vom Gesetz unberührt bleiben. Patient:innen sollen weiterhin alle belastenden Themen in Therapien ansprechen und bearbeiten können. Verboten werden sollen nur Maßnahmen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen. (Schluss) mbu