Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 03.07.2025
Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025
Wien (PK) – Auch im Jahr 2025 setzt das Gesundheitsressort die Berichterstattung über die Corona-Ausgaben fort. Laut Bundesfinanzgesetz 2025 waren insgesamt noch 39,42 Mio. € an Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt.
Bis Ende Juni 2025 sind noch Zahlungen in der Höhe von 11,93 Mio. € angefallen. Dies geht aus den aktuellen Monatsberichten von Bundesministerin Korinna Schumann gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-169 d.B. , III-205 d.B. , III-244 d.B. ). Die größten Posten darunter entfielen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen.
Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die laut BFG noch 10 Mio. € vorgesehen sind. In der Vergangenheit betraf dies vor allem Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Ersatzspitäler, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal. Bis Ende Juni wurden dafür im heurigen Jahr noch Zahlungen in der Höhe von 4,15 Mio. € getätigt.
Zahlungen für die Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich
Seit Juni 2021 wird in den Monatsberichten detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten ÖGK, BVAEB und SVS im bis Juni nur mehr 16.620 € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien.
Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden ab April 2022 erneut SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die getätigten Zahlungen für die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich per Ende Juni 2025 nur mehr auf 1.908,90 €, wobei auch diese Maßnahme schon Ende Juni 2023 ausgelaufen ist.
Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu finanzieren. Das pauschalierte Honorar in der Höhe von 15 € ist zunächst vom jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger zu bezahlen und wird in der Folge vom Bund ersetzt. Bis Ende Juni wurden dafür 1,46 Mio. € abgerechnet.
Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen
Österreich beteiligt sich am "Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement", um Impfstoffe von verschiedenen Herstellern zu beschaffen. Das Portfolio besteht derzeit aus Impfstoffen von zwei verschiedenen Herstellern, wobei die Verträge sich in Stadien von
bereits vollständig erfüllt bis laufenden Auslieferungen befinden, ist dem Bericht zu entnehmen. Bisher wurden rund 62,1 Millionen Impfstoffdosen von Österreich aus den bestehenden Verträgen abgerufen.
Die EU hat Ende Mai 2023 in langwierigen Verhandlungen mit BioNTech-Pfizer erreicht, dass die Lieferverpflichtungen von 9,8 Millionen Impfdosen für 2023 um 4,9 Millionen reduziert werden konnten. Die restlichen Dosen wurden auf die Jahre 2023, 2024 und 2025 (1,8 Millionen) aufgeteilt. Im September 2024 wurde ein für die aktuellere Virusvariante KP.2. adaptierter Impfstoff zugelassen und ab Mitte Oktober 2024 nach Österreich geliefert. Seit Mitte August stehen neue Impfstoffe (Variante LP8.1) zur Verfügung. Von den für 2025 vorgesehenen 1,8 Millionen Dosen müssen 1,5 Millionen unmittelbar bezogen werden; rund 270.000 wurden auf das Jahr 2026 verschoben.
An diesbezüglichen Zahlungen werden bis Ende Juni noch 129.071 € ausgewiesen. Im Rahmen der internationalen Solidaritätsprogramme wurden bis dato insgesamt 9.752.262 Dosen Impfstoffe gespendet, heißt es im April-Bericht (Schluss) sue
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Links
- III-244 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis Juni 2025, inkl. Darstellung der Gesamtkosten von 2020 bis Juni 2025
- III-205 d.B. - Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für das Kalenderjahr 2025 (Jänner bis April 2025)