Parlamentskorrespondenz Nr. 673 vom 10.07.2025

Neue Initiative im Bundesrat

Wien (PK) – Am 1. September treten das neue Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft. Die notwendige Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrats an die neue Rechtslage ist bereits auf Schiene, nun liegt auch in Bezug auf die Geschäftsordnung des Bundesrats ein Fünf-Parteien-Antrag (430/A-BR) vor. Konkret geht es dabei um die ab September bestehende Verpflichtung, Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse aktiv zu veröffentlichen, wobei dafür in Bezug auf den Bundesrat der jeweilige Bundesratspräsident bzw. die jeweilige Bundesratspräsidentin zuständig sein wird. Analog zur Regelung für den Nationalrat ist dabei in grundsätzlichen Fragen Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten. Veröffentlicht werden sollen die Informationen auf der Website des Parlaments, wobei in den Erläuterungen festgehalten wird, dass auch schon jetzt weitreichende Transparenz besteht. (Schluss) gs