Parlamentskorrespondenz Nr. 698 vom 14.07.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ hat schon mehrfach die Einführung eines Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderungen gefordert. Nun liegt ein weiterer Entschließungsantrag dazu vor. Auch die gezielte Förderung der Pflege daheim und eine Deckelung des Einzelzimmerzuschlags in Pflegeheimen sind den Freiheitlichen ein Anliegen.

500 Mio. € jährlich für Inklusionsfonds

Mit dem Inklusionsfonds sollen laut FPÖ-Abgeordnetem Christian Ragger gezielt Leistungen für Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Statt komplizierter Antragsverfahren soll der Fonds direkte und einfache Auszahlungen ermöglichen, fordert er. Dabei geht es ihm vor allem um die Finanzierung der "Persönlichen Assistenz" für Schule und Beruf, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Das aktuelle "Budgetloch" dürfe nicht als Vorwand dienen, Betroffenen grundlegende Rechte zu verweigern, mahnt Ragger. Dotiert werden soll der Fonds laut Entschließungsantrag (383/A(E)) mit 500 Mio. € jährlich.

FPÖ will Pflege zu Hause stärker fördern

Ein weiterer von Ragger eingebrachter Entschließungsantrag (384/A(E)) zielt darauf ab, Pflege zu Hause zu forcieren. Das entspreche nicht nur dem Wunsch vieler Betroffener nach einem Leben in vertrauter Umgebung, sondern entlaste auch das stationäre Pflegesystem erheblich, macht er geltend.

Konkret schlägt Ragger die Einführung eines Pflegeschecks in der Höhe von 1.500 € als Ergänzung zum Pflegegeld vor. Dieser soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die Zubuchung von Leistungen erleichtern. Zudem drängt er darauf, "den faktischen Pflegeregress" bei der 24-Stunden-Betreuung abzuschaffen und das Pflegegeld ab Stufe 3 um 50 % zu erhöhen, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird.

Deckelung des Einzelzimmerzuschlags in Pflegeheimen

Um die Privatspähre pflegebedürftiger Personen in Pflegeheimen besser zu schützen, spricht sich Ragger weiters dafür aus, Einzelzimmerzuschläge in Pflegeeinrichtungen zu deckeln (389/A(E)). Diese sollten ein "angemessenes und leistbares Maß" nicht überschreiten, fordert er. Als Vorbild sieht er dabei das Land Steiermark, wo für ein Einzelzimmer maximal 8,80 € pro Tag fällig würden und Mindestpensionist:innen noch weniger zahlen müssten. Anderenorts werden laut Ragger hingegen Zuschläge von bis zu 457 € pro Monat verlangt, was vor allem für Menschen mit geringem Einkommen eine massive Belastung darstelle. (Schluss) gs