Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 14.07.2025
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ fordert zum wiederholten Mal ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Polizei und die Justizwache. Auch ein besserer Schutz von Polizist:innen im Disziplinarrecht und erweiterte Pflegefreistellungen für öffentlich Bedienstete sind ihr ein Anliegen.
Disziplinarrecht: FPÖ sieht Polizist:innen benachteiligt
Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert schießen Gerichte und Disziplinarbehörden immer wieder über das Ziel hinaus, wenn es um (vermeintliches) Fehlverhalten von Polizist:innen gehe. So sei ein Polizist wegen "Mord durch Unterlassung" angeklagt worden, weil er – trotz Anwesenheit der Rettung vor Ort – nicht alle lebensrettenden Maßnahmen ausgeschöpft habe. Zudem würden Exekutivbeamt:innen bei außerdienstlichem Fehlverhalten oft deutlich strenger sanktioniert als andere Beamt:innen, auch wenn es sich nur um geringfügige Verfehlungen handle. Werner spricht sich in diesem Sinn in einem gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Reinhold Maier eingebrachten Entschließungsantrag (366/A(E)) dafür aus, Polizist:innen nicht anders als andere Beamt:innen zu behandeln und von "überzeichneten Anklagen" Abstand zu nehmen. Auch müssten Disziplinarverhandlungen stets vertraulich durchgeführt werden.
Schaffung eines Exekutivdienstrechts
Die Forderung nach einem eigenen Dienst- und Besoldungsrecht für "die Sicherheitsexekutive und die Sicherheitsverwaltung" – insbesondere die Polizei und die Justizwache – begründet FPÖ-Abgeordneter Herbert damit, dass es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft der öffentlich-rechtlichen Bediensteten im Sicherheitsbereich zu verdanken sei, dass die Sicherheitslage trotz "extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen" nicht "weiter aus den Fugen gerate". Es brauche gesetzliche Voraussetzungen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichten, um weiterhin Schutz und Hilfe für die Bevölkerung zu gewährleisten. Konkret soll es laut Entschließungsantrag (386/A(E)) einen eigenen Abschnitt im Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) für den Exekutivdienst geben.
FPÖ will Pflegefreistellung auf bis zu zehn Wochen ausweiten
In einem weiteren Entschließungsantrag (385/A(E)) spricht sich FPÖ-Abgeordneter Herbert dafür aus, den Anspruch auf Pflegefreistellung für Mehrkindfamilien auszuweiten, wobei er insbesondere den öffentlichen Dienst im Auge hat. Demnach soll sich der Freistellungsanspruch ab dem zweiten Kind unter 12 Jahren schrittweise um jeweils eine Woche erhöhen, bis zu einem Höchstanspruch von fünf Wochen pro Jahr. Für Alleinerzieher:innen schlägt er einen doppelten Anspruch vor. Herbert will Beschäftigten damit die Möglichkeit geben, erkrankte Kinder ohne dienstliche Nachteile zu betreuen, und verweist in den Erläuterungen auf vergleichbare Regeln in Deutschland. Derzeit können Eltern mit Kindern unter 12 Jahren bis zu zwei Wochen Pflegefreistellung pro Jahr in Anspruch nehmen. Erstmals hatte Herbert den Antrag bereits im Februar 2024 eingebracht, er kam im Verfassungsausschuss aber nicht zur Verhandlung. (Schluss) gs