Parlamentskorrespondenz Nr. 703 vom 14.07.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Wie medial kolportiert wurde, soll das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung der ORF-Landesdirektor:innen fallen. Ebenso ist demnach geplant, Unternehmen mit mehreren Standorten in Bezug auf die ORF-Gebühr zu entlasten. Konkrete Gesetzesvorlagen dazu gibt es noch keine, in der letzten Nationalratssitzung haben die Koalitionsparteien jedoch zwei sogenannte "Trägerraketen" eingebracht, um die Vorhaben noch im September auf den Weg bringen zu können. Den Grünen wiederum geht es darum, durch die Wiederverlautbarung einzelner Gesetze den Namen Adolf Hitler aus den österreichischen Gesetzbüchern zu streichen.

ORF-Gesetz und ORF-Beitrags-Gesetz

Beantragt haben die Abgeordneten Kurt Egger (ÖVP), Klaus Seltenheim (SPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS) sowohl eine Novellierung des ORF-Gesetzes (409/A) als auch eine Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes (410/A). Beide Anträge enthalten vorerst nur die Beseitigung eines Redaktionsversehens bzw. eine redaktionelle Adaptierung.

Wiederverlautbarung von Gesetzen

Die Grünen stoßen sich daran, dass es in Österreich immer noch Gesetze gibt, die – in der Ursprungsform – die Unterschrift Adolf Hitlers tragen, weil sie das erste Mal in der NS-Zeit kundgemacht wurden. Als Beispiel nennen sie das österreichische Ehegesetz, das im Juli 1938 erlassen wurde. Zwar ist das Gesetz seither mehr als ein dutzend Mal novelliert worden, die Abgeordneten Alma Zadić und Lukas Hammer sehen es aber als problematisch, dass es im Bundesgesetzblatt immer noch einen Verweis auf das Stammgesetz gibt. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag (405/A(E)), das Ehegesetz sowie alle weiteren Bundesgesetze, die erstmals im Deutschen Reichsgesetzblatt kundgemacht wurden, neu zu verlautbaren und so die noch bestehenden Verweise auf NS-Rechtsquellen zu beseitigen. (Schluss) gs