Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 30.07.2025
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Neue Oppositionsforderungen liegen dem Finanzausschuss vor. Entgegengesetzte Zugänge gibt es darin etwa zur KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung). Die Grünen setzen sich für die gesetzliche Implementierung der KIM-Verordnung ein. Demgegenüber fordert die FPÖ, die KIM-Verordnung dauerhaft abzuschaffen. Außerdem plädiert die FPÖ für eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags, um die heimische Wirtschaft zu entfesseln, und spricht sich für eine automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren aus.
Grüne setzen sich für gesetzliche Implementierung der KIM-Verordnung ein
Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) regulierte von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von Wohnbaukrediten. Nun ist die Regelung ausgelaufen und gilt in Form einer Empfehlung weiter. Die Grünen setzen sich mit einem Entschließungsantrag für eine weitere gesetzliche Implementierung der KIM-Regeln ein.
Die Banken haben in den Jahren vor der Einführung der KIM-Verordnung viel zu locker Kredite vergeben, argumentiert Nina Tomaselli (Grüne). Obwohl die Grundregeln der KIM-Verordnung schon seit 2014 als Empfehlung von den Bankenaufsichtsbehörden gegenüber den Banken ausgesprochen wurden, seien sie zu 90 % nicht eingehalten worden. Kurz vor Auslaufen der Verordnung seien die Regeln zu 90 % eingehalten worden, so Tomaselli. Daher halten es die Grünen für unvernünftig, die Kreditvergaberichtlinien zu streichen. "Das verschafft keinem einzigen Häuslebauer ein Haus, bringt aber gleichzeitig hohe Risiken für den Finanzplatz mit sich", betont die Abgeordnete. Aus ihrer Sicht bleibt der Traum vom Eigenheim den meisten verwehrt, da seit Jahren die Immobilienpreise deutlich höher steigen als die Einkommen. Tomaselli fordert ein Gesetz mit den wesentlichen Kreditregeln der KIM-Verordnung als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und Bankkund:innen (375/A(E)).
FPÖ für dauerhafte Abschaffung der KIM-Verordnung
Gänzlich anders sehen es die Freiheitlichen. Mit einem Entschließungsantrag zum Thema "Wohnbaukredite leistbar machen – die KIM-Verordnung muss dauerhaft weg tritt" die FPÖ für eine dauerhafte Streichung ein. Mit gezielten Maßnahmen müsse künftig auch für junge Menschen und Familien Wohnen und die Schaffung von Eigentum leistbar werden, argumentieren die FPÖ-Abgeordneten Barbara Kolm, Peter Wurm und Hubert Fuchs (397/A(E)). Durch die "Empfehlungen" der Finanzmarktaufsicht würden private Wohnbaukredite weiterhin massiv erschwert. Denn laut KIM-Verordnung durfte die Rückzahlungsrate für Immobilienkredite an Private maximal 40 % des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil mindestens 20 % betragen, und die Maximallaufzeit des Kredites bei 35 Jahren liegen. Aus Sicht der Antragsteller:innen wird die Bevölkerung somit aktiv vom Eigentum abgehalten und zur Miete gezwungen.
FPÖ fordert: Investitionsfreibetrag erhöhen und heimische Wirtschaft "entfesseln"
Die FPÖ setzt sich überdies dafür ein, den Investitionsfreibetrag (IFB) zu erhöhen, um die angeschlagene heimische Wirtschaft zu stärken (382/A(E)). Corona-Folgen, hohe Energiepreise, steigende Produktionskosten und Inflation hätten zur Abwanderung von Betrieben und finanziellen Problemen geführt, so die FPÖ-Abgeordneten Arnold Schiefer, Hubert Fuchs und Barbara Kolm in einem Entschließungsantrag. Ohne Strukturreformen und steuerliche Entlastungen sei keine Erholung möglich.
Derzeit können 10 % bzw. 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern bis zu 1 Mio. € pro Jahr geltend gemacht werden. Die FPÖ fordert, den IFB generell auf 15 % anzuheben, die Ökokomponente auszusetzen und den IFB in den nächsten zwei Jahren auf 20 % bei maximal 1,5 Mio. € jährlich zu erhöhen. Ein gleichlautender Entschließungsantrag wurde im Wirtschaftsausschuss eingebracht (381/A(E)).
FPÖ spricht sich für automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren aus
Die FPÖ setzt sich für eine automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren ein. Derzeit müssen die Freiwilligen Feuerwehren die NoVA vorerst zahlen und können sich diese erst im Anschluss rückvergüten lassen, erklären die Antragsteller. Dies bedeute einen nicht unerheblichen und vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand sowie die Vorfinanzierung. Um die Freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen, setzen sich Harald Thau und Hubert Fuchs (beide FPÖ) für eine automatische Befreiung ein (396/A(E)). (Schluss) gla