Parlamentskorrespondenz Nr. 735 vom 05.08.2025
Bericht über Flughafenentgelte: Auch 2025 wieder deutliche Steigerung
Wien (PK) – Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat den Bericht über die Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes (FEG) für das Jahr 2024 vorgelegt (III-196 d.B.). Das FEG ist auf alle Flughäfen anzuwenden, auf denen internationaler Luftverkehr betrieben wird und auf denen im abgelaufenen Kalenderjahr mehr als 100.000 Passagier:innen jährlich befördert wurden. Für diese Flughäfen werden jeweils zu Jahresende die neuen Entgelte für das kommende Jahr festgelegt. 2024 fielen darunter die Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck, Linz und Graz sowie erstmals auch wieder der Flughafen Klagenfurt.
Das FEG sieht zur Festlegung der Gebühren Konsultationen zwischen den Flughafenbetriebsgesellschaften und den jeweiligen Nutzer:innen (d. h. den Fluglinien) vor. Diese sind laut dem BMIMI erneut konsensual verlaufen.
Für das Jahr 2025 lag die Erhöhung gegenüber den zuletzt vom BMIMI zum 1. Jänner 2024 genehmigten Entgelten bei +4,60 % für Wien bzw. bei +5,10 % für die übrigen Flughäfen. Graz, Linz und Klagenfurt wenden eine "gesplittete Entgeltordnung" an, bei der sie zwar die Steigerung in voller Höhe beantragen, aber freiwillig weniger Entgelte verrechnen, um den Verkehr an den Flughäfen zu sichern.
Die Formeln für die Berechnung der Entgelte, die sich je nach Größe der Flughäfen unterscheiden, sind im Anhang des FEG enthalten. Sie sind die Basis der Berechnung von Landeentgelt, Parkentgelt, Sicherheitsentgelt, Betankungsinfrastrukturentgelt sowie des luftseitigen und landseitigen Infrastrukturentgelts.
Die Inflation war laut dem Bericht ein wesentlicher Faktor für die Anhebung der Entgelte. Für 2026 erwartet das BMIMI aufgrund eines geringeren Anstiegs der Inflationsrate der Flughafenentgelte als in den Vorjahren und für den Flughafen Wien eine Absenkung der Gebühren. Das Ministerium rechnet auch damit, dass die COVID-19-bedingten Sonderbestimmungen des FEG zur durchschnittlichen dreijährigen Verkehrsmenge, die bis Ende 2026 in Kraft sind, an allen österreichischen Verkehrsflughäfen außer Wien weiter zur Anwendung kommen werden. Aufgrund des starken Verkehrswachstums dürfte Wien als erster Flughafen von den Sonderbestimmungen wieder zur regulären Formel zur Berechnung der maximal zulässigen Höhe der Entgelte zurückkehren.
Flughäfen berücksichtigen Lärmschutz bei Gebühren
Seit Anfang 2024 besteht eine Verpflichtung der Differenzierung der Flughafenentgelte nach Gesichtspunkten des Schutzes vor Lärmimmissionen, zu so genannten "Lärmgebühren". Dazu haben die österreichischen Flughäfen ein Lärmgebührensystem etabliert, wobei die Verkehrsflughäfen Wien, Graz und Innsbruck schon zu einem früheren Zeitpunkt freiwillig Lärmgebühren eingeführt hatten. Wien, Graz und Linz wenden funktional dasselbe System an. Die Flughäfen sind verpflichtet, jährliche Lärmberichte über die Lenkungswirkung der der eingesetzten Maßnahme zu erstellen. Zudem hebt der Flughafen Innsbruck freiwillig ein Stickstoff-Entgelt als erlösneutrale Lenkungsmaßnahme ein.
Zum Lärmentgeltmodell des Flughafen Wien haben die zivilgesellschaftliche Organisation "Aviation Reset" und mehrere Privatpersonen eine gemeinsame Bescheidbeschwerde eingebracht. Die Beschwerdeführenden versuchen, eine Parteistellung über die Aarhus-Konvention geltend zu machen. Zur Beurteilung, ob diese Parteistellung gegeben ist, sei die Bescheidbeschwerde an das zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVwG) übermittelt worden, teilt das BMIMI mit. (Schluss) sox