Parlamentskorrespondenz Nr. 746 vom 26.08.2025

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Während sich die Grünen in ihren Entschließungsanträgen für einen jährlichen Einstieg in die Bio-Maßnahme sowie für das Aus von Förderungen für Vollspaltenböden aussprechen, setzen sich die Freiheitlichen erneut für ein Verbot des rituellen Schlachtens ohne Betäubung ein.

Grüne: Jährlichen Einstieg in die Bio-Maßnahme ermöglichen

Die Grünen sehen das Ziel von 30 % Bio-Flächenanteil bis 2027 bzw. 35 % bis 2035 in Gefahr. Antragstellerin Olga Voglauer fordert in ihrem Entschließungsantrag deshalb, in den Jahren 2026 und 2027 den jährlichen Einstieg in die Bio-Förderung bis zum Ende der aktuellen Förderperiode (inkl. etwaiger Übergangsjahre) im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL zu ermöglichen. Um dies auch vor dem neuen EU-Finanzrahmen und der neuen GAP zu realisieren, wird etwa eine Durchfinanzierungszusage bei Einstieg in die bestehende mehrjährige ÖPUL-Maßnahme oder eine eigene einjährige Bio-Einstiegsförderung vorgeschlagen. Ohne eine solche Möglichkeit, sei das Erreichen der Bio-Flächenziele "völlig unklar", heißt es im Antrag. Insbesondere müsse der Umstieg von konventioneller auf biologische Bewirtschaftung so attraktiv wie möglich gemacht werden, heißt es im Antrag (363/A(E)).

Grüne für Ende von Förderungen für Vollspaltenböden

In einer weiteren Initiative pochen die Grünen auf ein Ende der Förderungen für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Trotz der gesetzlichen Neuregelung durch die Bundesregierung und erhöhten gesellschaftlichen Ansprüchen werde es zum Leidwesen der Schweine keinen zeitnahen Ausstieg aus Vollspaltenböden geben, mahnt Antragstellerin Olga Voglauer. Konkret wird der Landwirtschaftsminister aufgefordert, im Rahmen der Projekte der Ländlichen Entwicklung künftig keine Investitionen in Stallbauten auf dem gesetzlichem Mindeststandard – wie etwa mit strukturierten Vollspaltenböden – zu fördern. Gerade in Zeiten knapper Budgets sei es "ein Gebot der Stunde", die Gelder der österreichischen Steuerzahler:innen in zukunftsfähige Haltungssysteme zu lenken, heißt es im Antrag (364/A(E)).

FPÖ für Verbot des rituellen Schlachtens ohne Betäubung

Die FPÖ spricht sich erneut für ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens von Tieren aus (392/A(E)). Die aus rituellen Gründen im Judentum und im Islam praktizierte Methode des Schächtens führe trotz Durchtrennung der Luftröhre und der Hauptschlagadern oft zu einem mehrminütigen Todeskampf bei den Tieren, heißt es im Entschließungsantrag. Bei der Diskussion des Themas müsse zudem der historische Hintergrund betrachtet werden, geben die Antragsteller:innen Irene Eisenhut und Peter Schmiedlechner zu bedenken. Während das Schächten bis zur Einführung moderner Betäubungsmethoden als fortschrittlich gegolten habe, könne diese Position heute nicht mehr vertreten werden. Diese Ansicht werde auch von Anhängern des Reformjudentums geteilt, die den Verzehr von unter Betäubung ausgebluteten Tieren erlauben. Ebenso habe der Mufti von Ägypten festgestellt, dass das Tier vor der Schächtung betäubt werden dürfe, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich sei.

Aus Sicht der FPÖ sei es unzulässig, die "barbarische Methode" der "reinen Schlachtung" unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Es dürfe keine Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen geben, die Trennung von Staat und Religion müsse gewährleistet werden. Auch der Europäische Gerichtshof habe bereits in einer Entscheidung geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gebe und dass EU-Mitgliedstaaten ein diesbezügliches Verbot aussprechen könnten. Einer Änderung des Tierschutzgesetzes in Österreich würde daher nichts im Wege stehen. Ein gleich lautender FPÖ-Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen (393/A(E)). (Schluss) med