Parlamentskorrespondenz Nr. 755 vom 08.09.2025

Digital Services Act: 34 Beschwerden bei der KommAustria und 112 Schlichtungsverfahren im ersten Umsetzungsjahr

Wien (PK) – Am 17. Februar 2024 wurde der Digital Services Act (DSA), eine EU-Verordnung zur Regulierung digitaler Plattformen, in vollem Umfang wirksam. Ziel der Verordnung ist es, illegale Inhalte sowie Hass im Netz effizienter zu bekämpfen und Desinformation entgegenzuwirken und so das Internet für Nutzerinnen und Nutzer sicherer und transparenter zu gestalten. Große Kommunikationsplattformen wie Facebook und TikTok sind seither etwa dazu verpflichtet, Beschwerdemanagementsysteme einzurichten. Auch für Online-Marktplätze und Suchmaschinen gelten eine Reihe von Sorgfaltspflichten. Noch sind nicht alle rechtlichen Fragen vollends geklärt und auch in der Praxis läuft noch nicht alles rund, Österreich war aber einer der ersten EU-Staaten, der die erforderlichen Begleitgesetze zum DSA auf den Weg brachte. 34 Beschwerden gingen im vergangenen Jahr bei der als österreichischer Koordinator fungierenden KommAustria ein. Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle verzeichnete insgesamt 112 Anträge.

Darüber und über viele weitere Entwicklungen im Medien-, Telekom- und Postbereich informiert der von der RTR erstellte Kommunikationsbericht 2024 (III-207 d.B.), der Ende August von Vizekanzler Andreas Babler dem Parlament vorgelegt wurde. Von der regulatorischen Tätigkeit der zuständigen Behörden und Marktentwicklungen über die Nutzung von TV- und Radioangeboten bis hin zur Vergabe von Förderungen reicht das Spektrum des fast 300 Seiten starken Berichts. Auch den Fortschritten bei der Digitalisierung, der Schlichtungstätigkeit der RTR in anderen Bereichen, der Entwicklung am Werbemarkt und vielen weiteren Aspekten sind eigene Kapitel gewidmet.

Erste Verfahren nach dem Digital Services Act

Was den Digital Services Act betrifft, leitete die KommAustria 16 der 34 im Jahr 2024 eingelangten Beschwerden an jene Staaten weiter, in denen der jeweilige Diensteanbieter seinen Hauptsitz hat. Die Mehrzahl der Beschwerden betraf Anbieter sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs), wobei unter anderem mangelhafte Begründungen für Nutzerkontosperren oder das Fehlen von zentralen Kontaktstellen zur raschen Kommunikation mit dem Diensteanbieter moniert wurden. In einem Fall wurde im Berichtszeitraum aufgrund einer Beschwerde ein Verfahren gegen einen österreichischen Diensteanbieter eingeleitet, was zur Herstellung eines rechtskonformen Zustandes führte. EU-weit wurden 2024 314 Beschwerden bei nationalen Koordinierungsstellen verzeichnet.

Als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle hat die KommAustria im Oktober vergangenen Jahres die RTR (Fachbereich Medien) zertifiziert. Sie war damit eine von sechs bis Ende 2024 zertifizierten Schlichtungsstellen in der EU, wobei eine Zertifizierung jeweils EU-weit gilt. Online-Plattformen sind laut DSA zu einer Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet.

In Summe gingen 2024 bei der RTR 112 Anträge ein, 83 noch vor ihrer Zertifizierung als Streitbeilegungsstelle im Oktober. Davon konnten bis Jahresende 27 Verfahren abgeschlossen werden. Sie betrafen insgesamt 20 unterschiedliche Online-Plattformen, wobei zwölf davon von der EU als VLOPs eingestuft wurden.

Nicht zu allen Plattformen, über die Beschwerden einlangten, konnten allerdings Kontakte hergestellt werden, wie im Bericht festgehalten wird. Auch war in manchen Fällen erst zu klären, ob die betroffene Plattform unter den Digital Services Act fällt. Eine weitere Schwierigkeit war laut RTR, dass viele Online-Plattformen eine Zusammenarbeit mit ihr vor der offiziellen Zertifizierung im Oktober ablehnten. Außerdem verzögerten langwierige "Onboarding-Prozesse" die Verfahren. Das war auch der Hauptgrund dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren im Durchschnitt 103,56 Tage dauerten. An und für sich schreibt der DSA eine maximale Verfahrensdauer der außergerichtlichen Streitbeilegung von 90 Tagen vor, in hochkomplexen Fällen verlängert sich diese Frist auf 180 Tage.

Vertrauenswürdige Hinweisgeber

Der DSA sieht darüber hinaus die Zertifizierung von "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" vor, durch die eine Entfernung rechtswidriger Inhalte auf Online-Plattformen beschleunigt werden soll. Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber sind von den Online-Plattformen vorrangig zu behandeln. Bis Ende 2024 hatte die KommAustria fünf Einrichtungen diesen besonderen Status zuerkannt, und zwar dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb für den Bereich des Wettbewerbsschutzes, Rat auf Draht für den Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation für die Bereiche Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und Internetbetrug, der Leistungsschutz GmbH LSG für den Bereich des Urheber- und Leistungsschutzes und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien für die Bereiche Konsumentenschutz, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Drei weitere Anträge waren noch in Bearbeitung. Auch diese Zertifizierungen gelten EU-weit, insgesamt wurden 2024 in der EU 16 Einrichtungen zertifiziert.

Innerstaatlicher und europäischer Austausch

Ein Anspruch auf Löschung rechtswidriger Inhalte besteht nach dem DSA grundsätzlich nicht, allerdings sind andere nationale bzw. europäische Rechtsvorschriften mit entsprechenden Verpflichtungen für Online-Plattformen und andere Online-Dienste zu beachten (siehe auch weiter unten). In diesem Sinn ist eine enge Kooperation zwischen den zuständigen Behörden wichtig. Weiters tauschte sich die KommAustria im vergangenen Jahr mit Einrichtungen, die über besondere Expertise in den Bereichen Gewalt gegen Frauen, Jugendschutz, Antisemitismus, Opferschutz und andere Diskriminierungen verfügen, eingehend aus. Auf EU-Ebene wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich vertieft mit verschiedenen Schwerpunkten des DSA auseinandersetzen. Ein besonderer Fokus in Zusammenhang mit dem DSA lag laut Bericht 2024 außerdem auf der EU-Wahl und der Nationalratswahl – zur Sicherstellung der Integrität dieser Wahlen und zur Verhinderung von Informationsmanipulation wurden gemeinsam mit der EU Vorkehrungen getroffen.

Insgesamt könnten – laut "grober vorläufiger Schätzung" der KommAustria – 50 bis 60 in Österreich ansässige Online-Plattformen und Online-Marktplätze den Verhaltenspflichten des DSA unterliegen. Drei Online-Plattformen waren Ende 2024 laut Bericht bereits in der Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission abrufbar, weitere fünf hatten sich aktiv an die KommAustria für das Onboarding gewandt.

Acht Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Inhalte

Auf Basis der TCO-Verordnung der EU und des darauf bezogenen Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetzes hat die KommAustria im Jahr 2024 acht Entfernungsanordnungen an zwei Hostingdiensteanbieter mit Hauptniederlassungen in Belgien bzw. Irland versandt. Alle Anordnungen wurden befolgt und die beanstandeten Inhalte stets innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Stunde nach Erhalt der Anordnung entfernt. In einem Fall hat ein Anbieter ein Rechtsmittel ergriffen, das vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Sämtliche Entfernungsanordnungen bezogen sich dem Bericht zufolge auf terroristische Inhalte dschihadistischer Prägung.

Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Neu eingerichtet wurde 2024 auch eine Servicestelle für Künstliche Intelligenz (KI-Servicestelle). Sie ist bei der RTR angesiedelt und soll schon im Vorfeld des Inkrafttretens des AI Acts im August 2026, einer EU-Verordnung zur Regulierung von KI-Anwendungen, als "Informationshub" für künstliche Intelligenz und als Ansprechpartnerin dienen. So brachte die RTR 2024 etwa Expert:innen aus der Privatwirtschaft mit Behörden, Prüforganisationen und der Verwaltung bei einer Veranstaltung zusammen, um die Einsatzmöglichkeiten von KI in Hochrisikobereichen wie Telekommunikation, Energie und Gesundheit zu diskutieren. In weiteren Fachveranstaltungen ging es unter anderem um das Thema künstliche Intelligenz aus Nutzersicht und Kennzeichnungspflichten im Mediensektor. Auch für individuelle Beratungen steht die RTR zur Verfügung, ebenso sind erste Studien zum AI Act und zu künstlicher Intelligenz auf der Website der RTR abrufbar.

Neue Förderschienen Qualitätsjournalismus und Podcast

Umfassende Informationen enthält der Kommunikationsbericht auch über die Vergabe von Fördermitteln im Mediensektor, wobei im Jahr 2024 erstmals die neue Qualitäts-Journalismus-Förderung – und zwar für die Beobachtungszeiträume 2022 und 2023 – vergeben wurde. Jeweils mehr als 20 Mio. € gelangten zur Auszahlung, wobei es für das Jahr 2022 213 Förderansuchen und 172 Förderzusagen und für das Jahr 2023 215 Förderansuchen und 177 Förderzusagen gab. Im Bereich der Presseförderung wurden 43 von 44 Förderansuchen positiv erledigt.

Eine neue Förderschiene gibt es auch für Podcasts: 500.000 € pro Jahr stehen für Produktionen zu Themenbereichen wie Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung. Beim ersten Einreichtermin im September 2024 wurden laut Bericht insgesamt 19 Produktionen mit einem Fördervolumen von 703.554 € eingereicht, neun davon erfüllten die Kriterien. Bei zwei davon handelte es sich um einen Daily-Podcast, bei sechs um einen Weekly-Podcast und bei einem um ein Feature-Projekt. Sie wurden in Summe mit 346.717 € gefördert. Die nicht ausgeschöpften Fördermittel stehen beim nächsten Einreichtermin im September 2025 zur Verfügung.

Der Fernsehfonds Austria sagte 2024 für 95 Produktionen Fördermittel in der Höhe von insgesamt 12,69 Mio. € zu, insgesamt wurden 117 Förderansuchen verzeichnet. 46 % der vergebenen Förderungen flossen an Dokumentationen, 33 % an Serien und 21 % an Fernsehfilme. 76 der 95 geförderten Projekte wurden vom ORF mitfinanziert.

Mehr Meldungen nach dem Medientransparenzgesetz

Anfang 2024 trat auch eine umfassende Novelle des Medientransparenzgesetzes in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die öffentliche Hand und staatsnahe Rechtsträger, Werbeausgaben und Medienkooperationen im Sinne des Transparenzgedankens zu melden. Durch die Abschaffung von Bagatellgrenzen und die Ausdehnung der Meldepflicht auf nicht periodische Medien und den Außenwerbebereich haben sich die Summe der gemeldeten Ausgaben und das Volumen der eingehenden Meldungen deutlich erhöht, wird im Bericht ausgeführt. So hat sich die Zahl der Rechtsträger, die Werbeaufträge gemeldet haben, nahezu verdreifacht. Konkret haben im ersten Halbjahr 2024 rund 1.465 Stellen eine Meldung abgegeben, im Vergleichszeitraum 2023 waren es rund 500 gewesen. Eingemeldet wurde ein Werbevolumen in der Höhe von rund 196,5 Mio. € und ein Fördervolumen von 37,48 Mio. €.

Bewegtbildstudie 2024

Aus der Bewegtbildstudie 2024 der RTR und der Arbeitsgemeinschaft Teletest geht unter anderem hervor, dass der kombinierte Bewegtbildkonsum von klassischem Fernsehen und alternativen Online-Angeboten in der österreichischen Bevölkerung ab 14 Jahren ein weiteres Mal zurückging, und zwar um 23 Minuten gegenüber 2023 auf 223 Minuten pro Kopf und Tag. Er lag aber immer noch über der Bewegtbildnutzung vor Corona im Jahr 2019. Nach wie vor bestehen große Unterschiede zwischen den Altersgruppen: So lag der Bewegtbildkonsum bei jungen Menschen (14 bis 29 Jahre) 2024 mit 184 Minuten deutlich unter dem Durchschnitt. Junge Menschen schauen außerdem deutlich häufiger Videos auf Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok und nutzen Online-Angebote wie Netflix stärker. Während Österreicher:innen – TV-Livestreams und Abrufe aus Mediatheken mitgerechnet – Bewegtbild im Durchschnitt zu 29,2 % online konsumierten, waren es bei der Altersgruppe 14 bis 29 65 %.

Im Bereich des Fernsehens nahm der Marktanteil österreichischer TV-Programme 2024 nach zwei rückläufigen Jahren wieder leicht zu, blieb mit 47,7 % aber unter dem Marktanteil ausländischer Sender (52,3 %). Der ORF erreichte einen Marktanteil von 34,2 % (nach 33,8 % 2023), wobei vor allem ORF eins ein signifikantes Plus (von 9,5 % auf 10,1 %) einfahren konnte, während ORF 2 und ORF III leicht verloren. Bei den Privatsendern legte vor allem ServusTV zu (von 4,3 % auf 5,3 %), ATV büßte hingegen weiter Marktanteile ein (von 2,8 % 2023 auf 2,5 % 2024).

Großer Schub für Digitalradio

Was den Hörfunk betrifft, sank der Marktanteil der ORF-Radioflotte erneut deutlich. Er lag 2024 in der werberelevantesten Zielgruppe, der 14- bis 49-jährigen Hörer:innen, nur noch bei 45 %, wobei vor allem Ö3 starke Einbußen verzeichnen musste (Marktanteil 2024 28 %). Vor fünf Jahren, 2019, hatten die ORF-Radios noch einen Marktanteil von 65 % für sich verbuchen können. Durchschnittlich hörte die Gesamtbevölkerung ab zehn Jahren 199 Minuten pro Tag Radio (-3 Minuten gegenüber 2023), in der Kernzielgruppe der 14- bis 49-Jährigen waren es 201 Minuten pro Tag (+1 Minute gegenüber 2023).

Einen großen Sprung machte 2024 das Digitalradio, nachdem die KommAustria im März 2024 insgesamt sechs Zulassungen für den Aufbau und den Betrieb neuer Multiplexe zur Übertragung von "DAB+"-Programmen erteilte: eine Zulassung für einen bundesweiten Multiplex (MUX III) und fünf Zulassungen für regionale Multiplexe (MUX II). Folge war, dass die ausgestrahlten DAB+-Radioprogramme bis Ende 2024 von 30 auf 58 (31 davon bundesweit) stiegen. Neben einer Vielzahl gänzlich neuer Programmanbieter verbreiteten auch zahlreiche der in Österreich etablierten UKW-Privatradios ihre Programme parallel über DAB+ oder haben eigens für DAB+ weitere Programme entwickelt.

Außer auf Basis des digitalen Übertragungsstandards DAB+ werden digital-terrestrische Radioprogramme auch über die für digitales Antennenfernsehen genutzten DVB-T2-Multiplexe MUX A und MUX F verbreitet, wobei der ORF über MUX A seit 2024 – zusätzlich zu seinen bundesweiten Hörfunkprogrammen – nun auch seine neun Regionalradios überträgt.

Telekom: Zahlreiche Beschwerden über Servicepauschalen

In Bezug auf die Tätigkeiten der Telekom-Control-Kommission (TKK) informiert der Kommunikationsbericht unter anderem über Frequenzvergaben, Marktüberwachungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs, elektronische Signaturen und Netzsperren. So wird etwa darauf hingewiesen, dass Internetzugangsanbieter immer öfter für die Rechtsdurchsetzung im Online-Umfeld in die Pflicht genommen werden, wobei der Rechtsrahmen laut TKK Behörden, Provider und Nutzer:innen vor besondere Herausforderungen stellt. Es gehe darum, Rechtssicherheit, Rechtsschutz und die Grundrechte aller beteiligten Stakeholder in Einklang zu bringen.

Erstmals seit zwei Jahren wieder gestiegen ist die Zahl der Schlichtungsverfahren für Telekommunikationsdienste, für die der Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR zuständig ist. Insgesamt wurden 2024 1.583 neue Verfahren verzeichnet, was einem Plus von 13 % entspricht. Ein wesentlicher Treiber für diese Entwicklung waren Beschwerden über Verträge, wie im Bericht festgehalten wird. So wurden allein zum Thema "Servicepauschalen" 135 Schlichtungsanträge verzeichnet.

Erfolg gegen "Spoofing"

Bei der Meldestelle für Rufnummernmissbrauch gingen im Jahr 2024 30.249 Meldungen ein (2023: 31.832), wobei laut RTR in einem Teilbereich, dem Kampf gegen "Spoofing", ein wesentlicher Erfolg erzielt werden konnte. Seit September 2024 gehört diese Art von betrügerischen Anrufen laut Bericht faktisch der Vergangenheit an. Bei "Spoofing" werden Telefonnummern von völlig unbeteiligten Privatpersonen verwendet, um Betrügereien einzuleiten – dem wurde mit regulatorischen technischen Auflagen in Form einer Verordnung ein Riegel vorgeschoben. Rückläufig waren auch Meldungen über Betrugs-SMS.

Größere Netzausfälle im Bereich elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste wurden 2024 sechsmal gemeldet, wobei unter anderem Software-Fehler oder fehlerhafte Systemkomponenten dafür sorgten, dass manche Telefon- bzw. Internetverbindungen vorübergehend lahmgelegt waren. In einem Fall konnten rund 100 Nutzer:innen eines Mobilfunknetzes zudem in einem bestimmten Zeitraum keine Notrufe absetzen.

Marktführer im Mobilfunkbereich blieb weiter A1 vor Magenta und Drei. Allerdings haben alle drei großen Netzbetreiber Marktanteile an sogenannte MVNOs, das sind Mobilfunkbetreiber ohne eigenes Zugangsnetz, verloren. Die Endkundenumsätze im Mobilfunkbereich legten 2024 weiter zu, blieben aber unter der Inflationsentwicklung.

124,1 Mio. € Einnahmen aus der Digitalsteuer

Was den Werbemarkt betrifft, sind die Bruttowerbeausgaben laut FOCUS Research 2024 nicht nur im Online-Bereich deutlich gestiegen, sondern auch im TV-Bereich, wobei davon lediglich Privatsender profitieren konnten. Auch Tageszeitungen und das Kino konnten demnach mehr Werbeeinnahmen lukrieren. Gerade für den Online-Bereich ist die Datenerhebung allerdings schwierig, was auch durch sehr unterschiedliche Ergebnisse von Studien sichtbar wird. So ermittelte das Momentum-Institut für das Jahr 2024 eine Online-Werbemarktgröße von netto 2,97 Mrd. € (+16,9 % gegenüber 2023), während von FOCUS Research, basierend auf Interviews mit Unternehmen und Mediaagenturen, lediglich 1,06 Mrd. € ausgewiesen werden. 85,7 % der Online-Werbeausgaben gingen laut Momentum an internationale Anbieter, wobei der größte Teil in Suchwortvermarktung, gefolgt von Social-Media-Marketing, floss.

Die Einnahmen aus der Digitalsteuer werden im Bericht für 2024 mit 124,1 Mio. € ausgewiesen (2023: 103,3 Mio. €). Damit lagen sie zum zweiten Mal über den Einnahmen aus der klassischen Werbeabgabe (2024: 97,7 Mio. €). Rechnet man die Einnahmen aus der Digitalsteuer hoch, kommt man dem Bericht zufolge auf Nettoeinnahmen von 2,49 Mrd. € der Online-Giganten in Österreich.

368 Beschwerden beim Werberat

Beim Österreichischen Werberat (ÖWR) wurden im Jahr 2024 368 Beschwerden eingebracht, die zu 248 Entscheidungen führten (2023: 334 Beschwerden, 235 Entscheidungen). 18 Mal nahm das Unternehmen die beanstandete Werbemaßnahme sofort nach der ersten Kontaktaufnahme zurück oder änderte sie ab, in weiteren 16 Fällen forderte der Werberat nach einer Prüfung einen sofortigen Stopp des Sujets bzw. der Kampagne. Dieser Aufforderung wurde in acht Fällen sofort oder innerhalb der ersten Nachfrist nachgekommen. 19 Mal rief der Werberat dazu auf, bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen in Zukunft sensibler vorzugehen. In 24 Fällen sah er hingegen keinen Grund zum Einschreiten, weitere 46 Beschwerden wurden vom kleinen Senat als unbegründet abgewiesen. In manchen Fällen konnte das Verfahren nicht abgeschlossen werden, weil die Beschwerdeführer:innen die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegten, in 101 Fällen war der ÖWR nicht zuständig.

Verwiesen wird im Bericht auch auf eine gemeinsame Initiative des Werberats und des Jugendmedienschutzvereins, die 2024 gestartet wurde und das Ziel hat, bei Influencerinnen und Influencern Bewusstsein für ihre ethische Verantwortung in den Bereichen Werbung und Jugendschutz zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Akademie für Werbeethik #ethicalAD gegründet. Beim Jugendmedienschutzverein handelt es sich um eine Selbstkontrolleinrichtung für private Anbieter audiovisueller Medien (TV und Abrufdienste) zum Schutz von Minderjährigen, wobei die Einrichtung im Jahr 2024 fünf förmliche Beschwerden bearbeitete, eine davon aus dem Jahr 2023.

425 Beschwerden behandelt hat der Österreichische Presserat 2024. Davon wurden 422 Fälle von außen an ihn herangetragen, in drei Fällen wurde er aus eigener Wahrnehmung tätig.

Zahl der Postgeschäftsstellen ging weiter zurück

Die Zahl der Postgeschäftsstellen ging 2024 weiter zurück, und zwar auf 1.679. 2023 waren es noch 1.698 und 2020 1.752 Postgeschäftsstellen gewesen. 358 Poststellen waren eigen- und 1.321 fremdbetrieben. Dazu kommen zwanzig sogenannte Landzusteller, die als alternative Versorgungslösung eingesetzt waren.

Die Zahl der in Österreich beförderten Postsendungen erhöhte sich von 2023 auf 2024 von rund 930 Millionen auf 938 Millionen Stück, wobei die Anzahl der Briefsendungen – sowohl jene, die im Inland zugestellt wurden, als auch jene, die ins Ausland befördert wurden – weiter erheblich sank, während bei den Paketen ein Zuwachs von mehr als 10 % verzeichnet werden konnte. Dadurch stieg auch der Umsatz auf dem Postmarkt um 9,4 %. Marktführer ist weiterhin die Österreichische Post. Bei Paketen, die ins Ausland geschickt werden, hat die United Parcel Service Speditionsgesellschaft (UPS) jedoch die Nase knapp vorne.

Einen Sprung nach oben machten im vergangenen Jahr die Schlichtungsverfahren zu Postdiensten. Sie kletterten von 382 im Jahr 2023 auf 544 im Jahr 2024 (+43 %), blieben aber unter den Höchstwerten der Coronajahre 2020 und 2021. Inhaltlich ging es dabei vor allem um den Verlust oder die Beschädigung von Paketen. Beim Meldeportal für Post-Empfangsbeschwerden der RTR wurden 2024 8.229 Beschwerden verzeichnet (2023: 6.992).

Aufgrund der vielen neuen Aufgaben, mit denen die RTR in den letzten Jahren betraut wurde, kam es dort zu einer Umstrukturierung und einer Aufstockung der Mitarbeiter:innen.  (Schluss) gs