Parlamentskorrespondenz Nr. 765 vom 12.09.2025
Bericht: Stromkostenzuschuss hat Kostenbelastungen reduziert und Inflation eingedämmt
Wien (PK) – Der Stromkostenzuschuss habe Mehrbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher reduziert und zur Eindämmung der Inflation beigetragen. Dies geht aus einem Bericht zur Evaluierung dieses von Dezember 2022 bis Ende 2024 geltenden Förderinstruments hervor (III-201 d.B.). Hohe Stromkosten führten 2022 zur Einführung des Stromkostenzuschussgesetzes. Damit sollte die Kostenbelastung für die Bevölkerung verringert und eine leistbare Stromversorgung sichergestellt werden. Ziel des Berichts ist insbesondere, die Auswirkungen dieses Bundesgesetzes auf die Strompreise zu erheben.
Grundsätzlich habe es bereits vor 2022 teure Energiepreise gegeben, die nicht über die Großhandelspreise erklärbar gewesen seien, führen die Autor:innen an. Die Gaspreiskrise 2022 habe zu deutlichen Preissprüngen bei Tarifangeboten und steigenden durchschnittlichen Energiepreisen geführt. 2023 zeigten angebotene und durchschnittliche Energiepreise einen deutlichen Rückgang und folgten in plausibler Weise und etwas zeitverzögert der Entwicklung auf den Großhandelsmärkten. Über den gesamten Untersuchungszeitraum sei keine nennenswerte Häufung von Angeboten in der Nähe der Referenzenergiepreise des Stromkostenzuschusses beobachtet worden. Sowohl bei den angebotenen Energiepreisen als auch bei den durchschnittlichen Energiepreisen aktiver Verträge sei die Entwicklung im Untersuchungszeitraum durch die Großhandelspreise erklärbar. Der Einfluss der Großhandelspreise auf Endkundenpreise sei damit im Gegensatz zu etwaigen Einflüssen durch die Referenzenergiepreise klar erkennbar.
Grundsätzlich hält der Bericht fest, dass die oberen Referenzenergiepreise des Stromkostenzuschussgesetzes von 40 Cent/kWh und 25 Cent/kWh passend gewählt worden seien. Es sei kein systematisch strategisches Verhalten hinsichtlich Angeboten in der Nähe dieser Preise beobachtet worden, wird argumentiert. Auffällig sei aber, dass fast alle Energiepreisangebote mit Ende 2024 innerhalb der Spannweite der oberen und unteren Referenzenergiepreise des Stromkostenzuschusses lagen. Der Stromkostenzuschuss habe durch den unteren Referenzenergiepreis von 10 Cent/kWh Mehrbelastungen für Verbraucher:innen reduziert und zur Eindämmung der Inflation beigetragen. Durch das Auslaufen des Stromkostenzuschusses sei noch bis Ende 2025 von einem inflationssteigernden Effekt der Strompreise auszugehen. (Schluss) pst