Parlamentskorrespondenz Nr. 800 vom 25.09.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Aufgrund eines formalen Fehlers bei der Beschlussfassung des "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025" vor dem Sommer (80 d.B.) haben ÖVP, SPÖ und NEOS den Gesetzentwurf nun neuerlich als Initiativantrag (416/A) eingebracht. Mit den Regelungen soll unter anderem den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Hauptziel ist laut Erläuterungen die Durchführung einer EU-Verordnung zur Einrichtung eines zentralisierten Systems namens "ECRIS-TCN" (Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige). Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen würden, soll eine eindeutige Identifizierungsmöglichkeit sichergestellt werden. Die EU-Verordnung sieht zu diesem Zweck etwa die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken im Zentralsystem vor. Auf nationaler Ebene seien dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus brauche es Anpassungen etwa in personeller Hinsicht, um eine reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien sicherstellen zu können. (Schluss) mbu