Parlamentskorrespondenz Nr. 807 vom 26.09.2025

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Für Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben hat die Bundesregierung eine "GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025" vorgelegt (203 d.B.). Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, in Österreich hinsichtlich des Vertriebs durch Versicherungsvermittler die Bestimmungen zur Vollziehung durch die Gewerbebehörden bzw. deren Zuständigkeit auf Grundlage der Gewerbeordnung einheitlich und ausdrücklich festzulegen. Gemäß weiterer EU-Vorgaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuweist, werde außerdem in der Gewebeordnung die EBA anstelle der bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt.

Darüber hinaus gehe es um Anpassungen, weil die Europäische Kommission die Umsetzung einer Bestimmung aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie auch im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet habe. Konkret betreffe diese Bestimmung die Eintragung, wenn Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Drittlandes Probleme bei der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der Behörde verursachen, so die Erläuterungen. Die Bestimmung werde nun im Gewerberecht deutlich wiedergegeben. Ziel sei hier somit die inhaltliche Verdeutlichung und die Herstellung des von der Europäischen Kommission geforderten Rechtszustands. (Schluss) mbu

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