Parlamentskorrespondenz Nr. 808 vom 26.09.2025

Neu im Wissenschaftsausschuss

Wien (PK) – Ab dem Wintersemester 2026/27 kann das neue Masterstudium Psychotherapie belegt werden. Damit beginnt gemäß dem Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) die akademisierte psychotherapeutische Ausbildung in Österreich. In Hinblick auf die zu erwartende starke Nachfrage für das Studienfach haben die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen Rudolf Taschner (ÖVP), Heinrich Himmer (SPÖ) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS) einen Initiativantrag zur Novellierung des Universitätsgesetzes vorgelegt (412/A). Ziel ist die Aufnahme des Masterstudiums Psychotherapie in die Quotenregelung für dem deutschen Numerus clausus unterliegende Studienrichtungen, wie sie etwa bereits für die Humanmedizin besteht. Zugleich soll ermöglicht werden, Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu widmen.

Eine breite Verfügbarkeit und Nutzung von Psychotherapie sei entscheidend, um psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu reduzieren. Daher sei es wichtig, Maßnahmen zur Sicherung der künftigen österreichischen Gesundheitsversorgung in diesem Bereich zu treffen. Aufgrund der zu erwartenden starken Nachfrage von ausländischen Studierenden sollen 75 % der Studienplätze für Inhaber:innen eines österreichischen Reifezeugnisses und diesen gleichgestellte Personengruppen vorgesehen werden. Eine solche präventive Maßnahme sei gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig, halten die Abgeordneten in der Begründung des Antrags fest.

Laut dem Initiativantrag sollen für das Studium der Psychotherapie bis zu 500 Studienplätze für Studienanfänger:innen pro Studienjahr zur Verfügung stehen. Die Finanzierung dieser Studienplätze an öffentlichen Universitäten werde über Ergänzungen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen sichergestellt, wobei die Studienplätze  nach einem festgelegten Schlüssel auf die zehn beteiligten Universitäten aufgeteilt werden sollen.

Mit der Novelle soll auch die gesetzliche Grundlage zur Durchführung des (ordentlichen) Masterstudiums für Psychotherapie an der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) geschaffen werden. Sie wird damit eine der zehn Universitäten sein, die das Studienfach künftig anbieten werden. Der Bereich Psychotherapie der UWK verfüge über eine qualifizierte Personalausstattung und klinische Anbindung, heißt es in der Begründung des Antrags.

Im Sinne der Chancengleichheit und Durchlässigkeit des österreichischen Bildungssystems ist in der Novelle auch vorgesehen, explizit auch Absolvent:innen einer Studienberechtigungsprüfung an einer österreichischen Universität sowohl beim Studium Humanmedizin als auch beim Masterstudium Psychotherapie in die Quote für Inhaber:innen eines österreichischen Reifezeugnisses und diesen gleichgestellte Personengruppen einzubeziehen. Vorgesehen ist ein Wohnsitzerfordernis, um sicherzustellen, dass Studienwerber:innen mit Studienberechtigungsprüfung für eine längere Zeitdauer, die mit einem Schulbesuch in Österreich vergleichbar ist, ihren Wohnsitz in Österreich haben.

FPÖ befürchtet EU-Kontrolle in Forschungspolitik

FPÖ-Abgeordneter Manuel Litzke hält ein dezidiertes österreichisches "Nein zur ideologischen Einflussnahme" auf die EU-Forschungsförderung (429/A(E)) für notwendig. Diese droht aus Sicht des Abgeordneten, da die Europäische Union Forschungsprojekte künftig verstärkt nach politischen Zielvorgaben wie Klimawandel, Geschlechtergleichstellung und sozialer Gerechtigkeit finanzieren wolle. Damit sei ein massiver Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu befürchten und die Unabhängigkeit der Wissenschaft gefährdet. Die Kritik von Abgeordnetem Litzke entzündet sich am geplanten EU-Konzept der "Fünften Freiheit", mit dem Forschung und Bildung als neue Grundpfeiler des Binnenmarkts etabliert werden sollen. Aus Sicht des FPÖ-Abgeordneten sei zu befürchten, dass das den Beginn einer umfassenden EU-Kontrolle über nationale Wissenschafts- und Hochschulpolitik bedeuten werde.

EU-Forschungsfördermittel sollten ausschließlich auf Basis von fachlicher Exzellenz und Innovationskraft vergeben und nicht zur Förderung ideologischer Projekte missbraucht werden, heißt es im Antrag. Litzke fordert von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, dass sie auf EU-Ebene entschieden gegen jede ideologische Einflussnahme auf die Forschungsförderung, insbesondere durch das "Fünfte Freiheit"-Konzept, auftreten und sich für die Wahrung der Souveränität der Mitgliedsstaaten in der Wissenschaftspolitik einsetzen werde. (Schluss) sox