Parlamentskorrespondenz Nr. 814 vom 29.09.2025
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ ortet "willkürliche Entscheidungen" der Sozialversicherungsträger und sieht in diesem Zusammenhang Sozialministerin Korinna Schuman gefordert. Die Grünen sprechen sich dafür aus, diplomiertem Pflegepersonal erweiterte Befugnisse bei der Arzneimittelverschreibung einzuräumen. Zudem sollen Sozialversicherungen offene Beiträge im Insolvenzfall nicht jahrelang gegen Pensionszahlungen aufrechnen dürfen.
FPÖ mahnen "objektive und rechtsstaatskonforme" Sozialversicherungsverfahren ein
Die FPÖ greift in einem Entschließungsantrag (435/A(E)) verschiedene Medienberichte auf, in denen es ihrer Meinung nach zu "willkürlichen Entscheidungen" der Sozialversicherungsträger gekommen ist. Dabei geht es etwa um abgelehnte Anträge auf Invaliditätspension, höheres Pflegegeld oder Rehabilitation und die Verweigerung von Pflegegeld für ein zweijähriges blindes Kind. Die genannten Beispiele würden die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse innerhalb der Sozialversicherungsträger verdeutlichen, hält Abgeordnete Dagmar Belakowitsch fest. Betroffene und ihre Familien würden durch derartige Entscheidungen in existenzielle Notlagen gebracht.
Belakowitsch und ihre Fraktionskolleg:innen fordern Sozialministerin Schumann in diesem Sinn auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Sozialversicherungsverfahren und diesen zugrundliegende Gutachten objektiv und rechtsstaatlich zustande kommen und jegliche Willkür gegenüber Patient:innen, Pensionist:innen, Pflegbedürftigen und deren Angehörigen ausgeschlossen wird.
Grüne fordern "echte zweite Chance" für Selbständige
Auch die Grünen haben die Sozialversicherung zum Gegenstand eines Entschließungsantrags (491/A(E)) gemacht. Abgeordneter Elisabeth Götze ist es ein Dorn im Auge, dass ausstehende Sozialversicherungsbeiträge im Insolvenzfall zum Teil jahre- und sogar jahrzehntelang gegen Pensionszahlungen oder andere Leistungen der Sozialversicherung aufgerechnet werden dürfen und sogar eine Aufrechnung unter das Existenzminimum möglich ist. Sie fordert daher eine Angleichung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen an die Insolvenzordnung. So sollen Aufrechnungen etwa auf zwei Jahre beschränkt werden und nur noch auf den pfändbaren Teil des Vermögens möglich sein. Schulden und Rückstände bei Sozialversicherungsträgern sollten nicht dazu führen, dass Menschen "lebenslang in der Schuldenfalle sitzen", argumentiert Götze.
Erweiterte Befugnisse bei der Arzneimittelverschreibung
Eine von den Grünen beantragte Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (461/A) zielt auf erweiterte Befugnisse von diplomiertem Pflegepersonal bei der Verschreibung von Arzneimitteln ab. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sollen demnach nicht nur Arzneimittel für die Bereiche Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeintervention und Pflegeprophylaxe selbstständig verordnen können, wie das schon jetzt der Fall ist, sondern auch andere Arzneimittel, die der Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, der Unterstützung von Heilungsprozessen, der Linderung und Bewältigung gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie der Aufrechterhaltung einer höchstmöglichen Lebensqualität dienen. Welche Medikamente genau davon umfasst sind, soll die Gesundheitsministerin – bzw. der Gesundheitsminister – per Verordnung festlegen.
In der Begründung des Antrags weist Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner auf die "hohe fachliche und moderne Kompetenz" von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege hin. Eine Ausweitung ihrer Befugnisse würde "den zeitgemäßen Gegebenheiten im Bereich der Arzneimittelentwicklung" Rechnung tragen und die Versorgung von Patient:innen und Klient:innen verbessern, hebt er hervor. (Schluss) gs