Parlamentskorrespondenz Nr. 820 vom 29.09.2025

Neu im Finanzausschuss

Wien (PK) – Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens können Unternehmen einen Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend machen. ÖVP, SPÖ und NEOS wollen nun den Investitionsfreibetrag befristet erhöhen. Einem im Parlament eingebrachten Initiativantrag zufolge sollen Investitionen und Anschaffungen zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 stärker begünstigt werden. Aufgrund einer Fristsetzung wird der Finanzausschuss bis spätestens 14. Oktober 2025 über den Antrag beraten (494/A).

Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags

Der Investitionsfreibetrag soll künftig erhöht werden und anstelle von 10% nunmehr 20% betragen. Für Investitionen in Ökologisierung soll der Investitionsfreibetrag befristet von 15% auf 22% angehoben werden.

Keine Voraussetzung ist, dass die Anschaffung oder Herstellung erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet, so der Initiativantrag. In diesen Fällen ist abzugrenzen. Die Antragsteller Andreas Ottenschläger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) begründen dies mit der Konjunkturbelebung für sämtliche im befristeten Zeitraum gesetzten Investitionsmaßnahmen. (Schluss) gla