Parlamentskorrespondenz Nr. 839 vom 02.10.2025
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Forderungen nach einer "Gesundheitsfinanzierung aus einer Hand", einer bundesweit einheitlichen Versorgung für die Versicherten durch Abschluss eines Gesamtvertrags zwischen ÖGK und Ärztekammer, einer Neufassung des Epidemiegesetzes sowie einer Einschränkung der Werbung für Tabakprodukte stehen im Mittelpunkt von Initiativen der Grünen, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden.
Grüne drängen auf Umsetzung der "Finanzierung aus einer Hand" im Gesundheitswesen
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) weist in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion darauf hin, dass das österreichische Gesundheitssystem durch mehr als 60 Akteure geprägt sei, die durch eine fast undurchschaubare Anzahl an Finanzströmen miteinander verflochten seien. Bereits seit Jahrzehnten werde von Expert:innen und auch vom Rechnungshof auf die Probleme und nachteiligen Effekte hingewiesen, die durch diese Zersplitterung entstehen würden.
Entsprechend dem "Florianiprinzip" würde oft ein Sektor zu Lasten eines anderen sparen, gibt Schallmeiner zu bedenken. Wenn beispielsweise MRT-Untersuchungen von den Spitälern in den niedergelassenen Bereich verschoben werden, dann fallen die Kosten nicht mehr bei den Ländern, sondern bei der Sozialversicherung an. Ein weiteres Beispiel dafür sei der Umgang der Länder mit chronisch Kranken wie zum Beispiel Betroffenen von postviralen Erkrankungen, die ebenso an den niedergelassenen Bereich verwiesen werden. Die Hauptmotivation dafür sei aber nicht, eine möglichst gute Lösung für die Patientinnen zu erzielen, sondern die eigenen Kosten zu reduzieren.
Ein zusätzliches Problem liege in der mangelnden Koordinierung zwischen den verschiedenen Sektoren, also im Bereich der Schnittstellen. Auch die Möglichkeit zur gemeinsamen Planung über Bundesländergrenzen hinweg, die schon jetzt im Zuge der regionalen "Strukturpläne Gesundheit" theoretisch möglich wäre, sei noch nie in die Praxis umgesetzt worden, beklagt Schallmeiner.
Es sei daher aus Sicht der Grünen dringend geboten, die "Finanzierung aus einer Hand" umzusetzen und weitere kompetenzrechtliche Zersplitterungen zu unterlassen. Dabei sei insbesondere auf Transparenz und klare Verantwortlichkeiten ohne Mehrfachzuständigkeiten zu achten, lautet der Auftrag an die zuständige Bundesministerin (471/A(E)).
Grüne für einheitlichen Gesamtvertrag und Entmachtung der Landesärztekammern
Ein weiteres zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Grünen ist der Abschluss eines sogenannten Gesamtvertrags zwischen ÖGK und Ärzteschaft, der allen 7,6 Millionen Versicherten in Österreich dieselbe Versorgungsqualität garantieren würde.
Obwohl die Beiträge für die Krankenversicherung überall gleich hoch sind, würden derzeit den Patient:innen je nach Bundesland unterschiedliche Leistungen zustehen, gibt Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) zu bedenken. Aufgrund der bestehenden neun Vertragssysteme würden zudem die Ärzt:innen unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen erhalten.
Da die Zustimmung zu einem Gesamtvertrag bisher vor allem an den Landesärztekammern gescheitert sei, sollten diese entmachtet werden, schlägt der Gesundheitssprecher der Grünen vor, der damit auch eine Forderung des Rechnungshofs aufgreift. Er ersucht daher die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, bis zum 31. März 2026 eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die die Zustimmung der Landesärztekammern im Zusammenhang mit einem einheitlichen Gesamtvertrag hinfällig machen soll (484/A(E)).
Grüne: Epidemiegesetz muss dringend überarbeitet werden
Die Corona-Pandemie habe mehr als deutlich aufgezeigt, dass das österreichische Gesundheitswesen auf eine derartige Bedrohung unzureichend vorbereitet gewesen sei, heißt es in einem Entschließungsantrag der Grünen (493/A(E)). Es hätte sowohl ein – von der WHO mehrfach eingeforderter – Epidemieplan gefehlt, als auch eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für die Bekämpfung einer Pandemie. Der Kern des derzeit geltenden Epidemiegesetzes (EpiG) stamme noch immer aus dem Jahr 1913 und sei für lokal begrenzte Krankheitsausbrüche konzipiert, zeigt Ralph Schallmeiner (Grüne) auf. Außerdem musste das Gesetz während der Pandemie 27 Mal novelliert werden.
Während mit der Erstellung eines Virusvariantenmanagementplans erstmals ein Pandemieplan vorgelegt wurde, fehle noch immer ein Epidemiegesetz, bemängelt Schallmeiner. Das Ministerium habe jedoch bereits Vorarbeiten geleistet, auf denen aufgebaut werden sollte. Dabei lag der Schwerpunkt auf klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem föderalen Staat – basierend auf den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie.
Um gravierende Bedrohungen durch hochansteckende lebensgefährliche Erkrankungen künftig besser bewältigen zu können, brauche es ein modernes Rechtsinstrumentarium, betonen die Grünen. Sie drängen daher auf die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, der jedenfalls folgende Punkte berücksichtigen sollte: umfassende Einbeziehung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, Stärkung und Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen, Vorrang der Prävention, Ausbau gelinderer Maßnahmen, Verbesserungen des epidemiologischen Meldesystems (EMS) zur Verbesserung der Datenqualität und der behördlichen Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zur effektiveren Kooperation zwischen Behörden und anderen Playern im Epidemie- oder Pandemiefall.
Grüne für ein Verbot von Bewegtbild-Darstellungen auf Zigarettenautomaten
Auf die Gefahren des Konsums von sogenannten Vapes (elektrische Zigaretten) und Pouches (Nikotinbeutel) machen die Grünen in einem weiteren Antrag aufmerksam (488/A(E)). Diese Produkte, die von den Tabakunternehmen oft als vermeintlich gesündere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten beworben würden, sollen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen, gibt Ralph Schallmeiner zu bedenken.
An den Automaten würden verstärkt Bewegtbilder eingesetzt, weil damit eine wesentlich höhere Aufmerksamkeitsspanne und eine emotionalere Wirkung als bei statischen Bildern oder Plakaten erzielt werden könne. Im Sinne des Schutzes der Gesundheit sollte diese Form der Darstellung untersagt werden, fordert der Antragsteller. Außerdem soll sichergestellt werden, dass bestehende gesetzliche Informationspflichten (z. B. Alterskontrollhinweise, Warnhinweise) unberührt bleiben. (Schluss) sue