Parlamentskorrespondenz Nr. 843 vom 02.10.2025
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Ein von den Regierungsfraktionen vorgelegter Initiativantrag sieht Änderungen im ASVG und im Gesundheitstelematikgesetz vor (413/A). So soll unter anderem klargestellt werden, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht in die Kategorie "ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter" fallen. Sie sind somit weder zur Speicherung des Pflegesituationsberichts verpflichtet, noch dazu berechtigt, überhaupt auf ELGA zuzugreifen.
Hintergrund dieser Änderung ist, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderung keine Pflegeeinrichtungen im klassischen Sinn sind und der Fokus vielmehr auf sozialer Teilhabe statt auf medizinischer Pflege liegt, heißt es in der Begründung des Antrags. Es bestünde die Gefahr, dass durch eine pauschale Zuordnung zur Pflege der Eindruck entstehe, dass es sich bei Menschen mit Behinderung um medizinisch betreute Personen mit Pflegebedarf handle. Diese medizinische Sicht von Behinderung widerspreche dem sozialen Modell von Behinderung, das die Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) bilde, lauten die Argumente.
Bisher war auch geregelt, dass der Dachverband der Sozialversicherungsträger die Funktionen des Zugangsportals von ELGA bis 31. Dezember 2025 bereitzustellen und zu betreiben hat. Diese im ASVG festgelegte Frist soll nun aufgrund der damit verbundenen erheblichen technischen Änderungen um ein Jahr verlängert werden. Nach der geplanten Integration in das Gesundheitsportal soll diese Aufgabe nicht mehr durch den Dachverband im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen werden. (Schluss) sue