Parlamentskorrespondenz Nr. 853 vom 06.10.2025

Bericht: Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz im Fokus der amtlichen Kontrolle

Wien (PK) – Einen kompakten Überblick über die vielfältigen Tätigkeiten der amtlichen Kontrollbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz im Jahr 2025 bietet ein von Bundesministerin Korinna Schumann vorgelegter Bericht, der in dieser Form das zweite Mal erstellt wurde (III-213 d.B.).

Neben der Beschreibung der grundsätzlichen Zuständigkeiten auf den einzelnen Ebenen und der umfangreichen Behördenaktivitäten wird eine breite Palette an Themen behandelt, die vom Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin, der aktuellen Tierseuchenlage, dem Auftreten von lebensmittelbedingten Erkrankungen bis hin zu Neuerungen im Bereich der Rechtssetzung und der Herkunftskennzeichnung reichen. Im Folgenden werden einige im Bericht angeführte Kapitel exemplarisch dargestellt.

Lebensmittelkontrolle: Beanstandungsquoten gleich hoch bzw. leicht rückläufig

Das Lebensmittelrecht ist EU-weit harmonisiert, in jedem Mitgliedstaat gelten dieselben Vorgaben. Die Kontrolle erfolgt hingegen auf nationaler Ebene, wobei jedes Jahr auch Schwerpunktaktionen durchgeführt werden, wird im Bericht erläutert. Diese würden einerseits auf europaweiten Programmen (z.B. Monitoring von antibiotikaresistenten Keimen in Schweine-, Rind-, Hühner- und Putenfleisch) beruhen, andererseits auf Prioritätensetzungen in Österreich, die fallweise auf aktuelle Anlassfälle zurückgehen.

2024 seien von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 40.246 Kontrollen in 35.512 Betrieben durchgeführt worden. In 2.835 Betrieben (8,7 %) seien Verstoße festgestellt worden, was auch ungefähr mit den Werten in den vergangenen beiden Jahren vergleichbar sei. Die Landesveterinärbehörden wiederum haben 8.146 Betriebskontrollen in 3.822 Fleischbetrieben durchgeführt, wobei bei 1.132 (29,6 %) Betrieben Mängel aufgetreten seien. Dies entspreche einem leichten Rückgang gegenüber den Vorjahreswerten.

Schwerpunktaktionen: Von Listerien bis hin zur Schwermetallbelastung in Kinderkosmetik

Im Rahmen der insgesamt 71 Schwerpunktaktionen wurden 2024 unter anderem folgende Bereiche kontrolliert: Verkehrsfähigkeit von Kindernahrungsmitteln, Mykotoxine in Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien, Listerien in Blauschimmelkäse, Mikrobiologie in aufgeschnittenem Obst und Beeren, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Proteinriegeln, Herkunft von Marillen, Sicherheit von Babypuppen sowie von Magnetspielzeug, kosmetische Mittel auf Messen und Märkten sowie Schwermetalle und UV-aktive Stoffe in Kinderkosmetik. Von den 9.143 Proben seien 557 beanstandet worden, was einer Quote von 7,2 % entspricht. 22 Proben seien als gesundheitsschädlich und 55 Proben für den menschlichen Verzehr als ungeeignet eingestuft worden.

Quecksilber in Fischen vor allem für Ungeborene gefährlich

Ein konkretes Beispiel für die amtliche Kontrolltätigkeit ist die Untersuchung von Fischen auf Rückstände von Quecksilber. Es handelt sich dabei um giftiges Schwermetall, das durch Ablagerungen im Boden und Wasser in die Nahrungskette gelangt. Im Wasser wird das anorganische Quecksilber durch Bakterien in das noch schädlichere organische Methylquecksilber umgewandelt, zeigen die Autor:innen des Berichts auf. Dies könne sogar die Blut-Hirn-Schranke überwinden und auch in die Plazenta gelangen. Insbesondere die Entwicklung des Nervensystems beim ungeborenen Kind sei sehr empfindlich gegenüber diesen Quecksilberverbindungen.

Die in einer Verordnung festgelegten Höchstwerte seien in den vergangenen Jahren vorwiegend bei Thunfisch und Schwertfisch überschritten worden, aber nur bei einzelnen Proben. Um die individuelle Belastung mit Quecksilber über Fische feststellen zu können, sei von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ein eigener Quecksilber-Rechner entwickelt worden.

Veterinärwesen: Tierseuchenradar informiert monatlich über aktuelle Situation

Mit dem monatlich erscheinenden österreichischen Tierseuchenradar gibt die AGES seit vier Jahren einen kompakten Überblick über die Situation der wichtigsten Tierseuchen in Europa. Durch die regelmäßige Auswertung verschiedenster Informations- und Datenquellen können die Expert:innen mögliche Risiken frühzeitig erkennen und kommunizieren.

Von hoher wirtschaftlicher Bedeutung sei etwa die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), die im Jahr 2007 ihren Ausgang genommen hat. Mittlerweile seien bereits viele europäische Länder, darunter direkte Nachbarstaaten von Österreich, betroffen. 2024 sei ein neuer Ausbruchsherd in Deutschland hinzugekommen. Österreich sei bisher von der ASP verschont geblieben, es bestehe aber ein hohes Risiko der Einschleppung der Seuche, betonen die Autor:innen. Da es auch die Gefahr einer indirekten Übertragung (z.B. über Kleidung oder Ausrüstung) gebe, werde daher auch von Jagdreisen in betroffene Länder dringend abgeraten.

Weiters genau beobachtet werden die hochpathogene Vogelgrippe, die in Österreich im Jahr 2024 insgesamt 84 Mal festgestellt worden sei, die Tollwutsituation sowie die Blutzungenkrankheit und das West-Nil-Fieber, die beide durch Insekten übertragen werden. (Schluss) sue