Parlamentskorrespondenz Nr. 864 vom 08.10.2025
Bericht über die Tierschutzaktivitäten in den Jahren 2023 und 2024
Wien (PK) – Den mittlerweile 10. Tierschutzbericht legt das Gesundheitsministerium vor, der ausführlich über die Aktivitäten in diesem Bereich in den Jahren 2023 und 2024 informiert (III-215 d.B.). In ihrem Vorwort weist die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig darauf hin, dass dieser Zeitraum auf gesetzlicher Ebene vor allem durch das sogenannte Heimtierpaket geprägt gewesen sei, dessen Beschluss im Sommer 2024 intensive Verhandlungen vorausgegangen waren. Auf europäischer Ebene seien von der Kommission Ende 2023 zwei Verordnungsvorschläge präsentiert worden, die einerseits den Tiertransport sowie andererseits die Haltung von Hunden und Katzen in Zucht, Handel und Tierheimen sowie deren Kennzeichnung und Registrierung betroffen haben.
Nach einer ausführlichen Darstellung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Tierschutzes auf nationaler und europäischer Ebene gehen die Autor:innen näher auf diverse Forschungsprojekte sowie auf ausgewählte Themen wie z. B. die Umsetzung des Qualzuchtverbots ein.
Weiters können die Ergebnisse der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, der Einhaltung der Tierschutz-Kontrollverordnung sowie der Auflagen gemäß Tiertransportgesetz auf insgesamt 63 Seiten nachgelesen werden.
Die wichtigsten Änderungen im rechtlichen Bereich
Mit dem sogenannten Heimtierpaket 2024 sei im Tierschutzgesetz ein umfangreiches Paket mit Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren umgesetzt worden, heißt es im Kapitel Rechtssetzung. Eine zentrale Neuerung sei dabei die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln. Dadurch sollen Spontankäufe verhindert und zudem deutlich gemacht werden, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres mit sich bringe. Ab 1. Juli 2026 muss daher vor Beginn der Haltung eines solchen Tieres eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolviert werden. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit gemeinsam mit dem Tier erforderlich.
Ebenfalls umgesetzt wurde ein Verbot der Haltung von Kamelen und Büffeln in Zirkussen sowie Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Bereits bisher sei das öffentliche Anbieten von Tieren nur gewissen Personengruppen, Tierheimen oder Vereinen vorbehalten gewesen und der illegale Import und Verkauf war verboten und strafbar. Durch die Novelle wurde nun auch der wissentliche Erwerb von illegal öffentlich angebotenen Tieren sanktioniert.
Weitere Änderungen betrafen die Umwandlung der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz in eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Erweiterung ihres Aufgabenbereichs sowie die Erweiterung der Heimtierdatenbank. Künftig sollen auch der verpflichtende Sachkundenachweis für Hunde und Informationen zu Züchter:innen in die Heimtierdatenbank eingetragen werden. Tierärzt:innen wurden verpflichtet, Hunde und Zuchtkatzen im Zuge der erstmaligen Kennzeichnung gegen Entgelt in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme zu mehr Transparenz beitragen und die Rückverfolgung von Tieren vereinfachen kann.
Qualzuchtverbot wird effektiver umgesetzt
Ein weiterer Schwerpunkt des Heimtierpakets lag in der besseren Umsetzung des bereits bestehenden Qualzuchtverbots und der Etablierung eines wissenschaftlich gestützten Systems zur Qualzuchtvermeidung. Zu diesem Zweck wurde eine wissenschaftliche Kommission eingerichtet, die mit 1. Jänner 2025 offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Kommission besteht aus unabhängigen Expert:innen der Veterinärmedizinischen Universität Wien sowie der Universität für Bodenkultur Wien und soll Themen der Qualzucht wissenschaftlich aufarbeiten. Zusätzlich sollen auch Zuchtprogramme geprüft und der Vollzug bei qualzuchtrelevanten Fragestellungen unterstützt werden.
Heimtierdatenbank wird ausgebaut
Künftig soll es auch mit Hilfe der Heimtierdatenbank möglich sein, Informationen über vorhandene Gutachten der Qualzuchtkommission, über die Absolvierung von Sachkundenachweisen sowie die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorgaben für die Zucht zu erhalten.
Bereits seit 2010 ist es verpflichtend, jeden Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und ihn in der Heimtierdatenbank einzutragen. Seit der Heimtiernovelle 2024 sind Tierärzt:innen darüber hinaus verpflichtet, Hunde und Zuchtkatzen im Zuge der erstmaligen Kennzeichnung gegen Entgelt in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Die Heimtierdatenbank ist mittlerweile auch über die App "ID-Austria" aufrufbar. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung im August 2025 waren 753.194 lebende Hunde und 15.538 (Zucht-)Katzen in der Heimtierdatenbank zu finden.
Notfallfonds für Tierheime wird fortgesetzt
Bereits 2020 wurde auf Grund der Corona-Krise das für den Tierschutzpreis geplante Budget Tierheimen zur Verfügung gestellt, ist dem Bericht zu entnehmen. Da die Tierheime in den letzten Jahren weiterhin unter hohen Energiepreisen, der Inflation, den gestiegenen Kosten sowie Spendenrückgängen zu leiden hätten, wurde auch im Jahr 2024 diese Maßnahme fortgesetzt. Die Tierheime und Kooperationsprojekte konnten abhängig von der betreuten Anzahl an Tieren bis zu 2.000 € aus dem Fonds beantragen. Insgesamt seien 55.000 € im Jahr 2024 ausbezahlt worden.
Evaluierung von Schweinemastställen
Ein weiteres wichtiges Tierschutzprojekt nennt sich IBeSt+ (Innovationen für bestehende Schweineställe) und hat zum Ziel, die Anforderungen zur Strukturierung und Ausgestaltung der Buchten in Schweineställen als Alternative zu den bestehenden Vollspaltenbuchten zu erheben. Die Ergebnisse sollen als Basis für die Entwicklung neuer Mindeststandards dienen. Insgesamt wurden 30 Schweinemastbetriebe ausgewählt, die seit mindestens einem Jahr an Qualitätsprogrammen teilnehmen. Im Rahmen des Projektes sollte jeder Betrieb drei Mal zu verschiedenen Jahreszeiten im Zeitraum Mai 2024 bis Oktober 2025 besucht werden. Dabei werden u. a. folgende Daten erhoben: Gestaltung des Liegebereichs, Verhaltensindikatoren, klinische Indikatoren am lebenden Tier und am Schachthof, Erkrankungen sowie generell Faktoren, die das Tierwohl beeinflussen können (z. B. Flächenangebot inklusive Auslauf).
Förderung des Vereins "Tierschutz macht Schule" wird fortgeführt
Ein weiteres Kapitel widmet sich dem breiten Betätigungsfeld des Vereins "Tierschutz macht Schule", der Wissen über einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Tieren vermittelt. Seit 2007 seien insgesamt über 1,3 Millionen Unterrichtsmaterialien beim Verein bestellt sowie bei Veranstaltungen, Workshops und im Rahmen von Projekten verteilt worden. Damit konnten rund 4.300 Schulen und andere Organisationen erreicht werden.
Neben den bewährten Workshops wurde 2024 auch die "Kinder-Tierschutzkonferenz" in der Steiermark, in Niederösterreich und in Wien angeboten. Als neue Projekte wurde "Pet Buddy on holiday", ein halbtägiges Ferienprogramm zum Thema Tierschutz, und ein Malwettbewerb für Volksschulen zum Thema Heimtiere durchgeführt.
Ergänzend zu den Aktivitäten im Bereich der Kinder und Jugendlichen wurden auch zahlreiche Akzente in der Erwachsenenbildung gesetzt. Dazu zählen vor allem der Abschluss des vierten Lehrgangs "Tierschutz macht Schule" in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark.
Die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen
Gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2 % der landwirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren.
Im Jahr 2023 seien in Kälberbetrieben 331 Mal Missstände aufgezeigt worden, im Jahr 2024 war dies 301 Mal der Fall. Bei den Schweinebetrieben wurden im Jahr 2023 205 Betriebe einer Kontrolle unterzogen. Von 695 Verstößen mussten 143 angezeigt werden. Im Jahr darauf seien 709 Betriebe geprüft worden. In der Gesamtheit habe es mit 370 Verstößen deutlich weniger als im Vorjahr gegeben, auch bei den Anzeigen sei das Niveau mit 68 deutlich geringer ausgefallen. Im Bereich des Geflügels gab es unverändert wenig Beanstandungen in beiden Berichtsjahren.
Auch Zoos, Tierheime, Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe sowie Betriebsstätten, in denen Tiere im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden, werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften kontrolliert. Im Zuge der Kontrollen seien 52 bzw. 29 Anzeigen erstattet worden.
In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz fällt zudem die jährliche Erstellung eines Kontrollplans Tiertransport. Im Jahr 2024 seien bei insgesamt 145.224 durchgeführten Kontrollen 1.178 Verstöße gegen die Auflagen festgestellt worden, was einem prozentuellen Anteil von 0,8 % entspreche. 78 Fälle (0,05 %) waren mit Schmerzen, Schäden oder Leiden zumindest eines Tieres verbunden.
Die Behörden haben bei Beanstandungen verhältnismäßige Maßnahmen zu setzen, um in erster Linie allfälliges Tierleid sofort zu unterbinden und in weiterer Folge für eine Sensibilisierung der Transportunternehmer:innen zu sorgen. 2024 seien insgesamt 1.301 Maßnahmen (administrativ und gerichtlich) seitens der lokalen Behörde gesetzt worden: Abmahnung und Aufforderung zur Verbesserung (1.037), Organmandate (14) und Anzeigen (251). (Schluss) sue