Parlamentskorrespondenz Nr. 884 vom 10.10.2025
Neu im Verkehrsausschuss
Wien (PK) – Die Bundesregierung hat dem Nationalrat eine Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) übermittelt (227 d.B.). Eine der geplanten Neuerungen ist die Einhebung der Maut ab 1. Dezember 2026 ausschließlich durch digitale Vignette. Weiters sollen die Tarifanpassungen für 2026 mit Rücksicht auf die schwache Konjunktur nur maßvoll ausfallen. Für emissionsfreie Fahrzeuge ist vorgesehen, dass der 75%-Bonus bei der Anlastung der Infrastrukturkosten noch weitere fünf Jahre gelten soll.
Nur mehr digitale Vignette ab Ende 2026
Laut den Erläuterungen zur Novelle soll das bestehende duale Vignettensystem mit Klebevignette und digitaler Vignette mit 1. Dezember 2026 nicht mehr weitergeführt werden. Begründet wird das mit den stetig steigenden Absatzzahlen von digitalen Vignetten. Damit soll künftig die Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG erfolgen.
Tarifanpassungen sollen kostendämpfend ausfallen
Mehrere Bestimmungen der Novelle betreffen die Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der CO2-Emissionen in der Berechnung der Maut.
Die gesetzlich vorgesehene Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten um 2,9 % soll für das Jahr 2026 mit Rücksicht auf das konjunkturelle Umfeld einmalig entfallen.
In der geltenden Fassung des Mautgesetz sind die Tarife zur Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026 festgelegt, die in die im Jahr 2025 zu erlassende Mauttarifverordnung zu übernehmen sind. Wie den Erläuterungen zu entnehmen ist, erfolgte dabei lediglich eine Teilanlastung der im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermittelten Kosten je Fahrzeugkilometer im Jahr 2024. Das würde eine Teilanlastung für das Jahr 2026 in der Höhe von 70 % bedeuten. Nunmehr ist für das Jahr 2026 eine Teilanlastung in der Höhe von 80 % geplant.
Ein Ziel der Novelle ist laut dem Verkehrsministerium die Herstellung von Planungssicherheit beim tariflichen Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge (CO2-Emissionsklasse 5). Der aktuell geltende 75%-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der Infrastrukturkosten soll daher erst mit Ende 2030 auslaufen.
Der Maximalbetrag der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut soll geringfügig erhöht werden. Er soll von derzeit 250 € auf 270 € angehoben werden. (Schluss) sox