Parlamentskorrespondenz Nr. 917 vom 17.10.2025

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

Wien (PK) – ÖVP, SPÖ und NEOS richten sich mit einer Forderung an die Regierung, die Chancengleichheit für Mädchen im MINT-Bereich zu erhöhen. Die Grünen treten für die Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen im Gewaltschutz, für die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung auch für alleinstehende Frauen sowie für Social Egg Freezing ein. Die FPÖ spricht sich dafür aus, Kleinbetriebe bei der Freistellung von schwangeren Mitarbeiterinnen zu unterstützen und die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen nach biologischem Geschlecht verbindlich zu regeln.

Koalition fordert Chancengleichheit für Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen

Weil veraltete Rollenbilder die Bildungs- und Berufswahl von Mädchen und Burschen nach wie vor prägen, sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS für mehr Chancengleichheit aus. Schon im Kindergarten brauche es gezielte Förderung von Mädchen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Die Koalitionsparteien messen hier unter anderem dem Frauenförderungsfonds LEA eine wichtige Rolle bei. Mit einem Entschließungsantrag wollen sie die Frauenministerin und den Bildungsminister ersuchen, das Aufbrechen von Geschlechterstereotypen insbesondere in MINT-Berufen zu forcieren. In Zusammenarbeit mit LEA sollen Konzepte zur Förderung der Chancengleichheit von Mädchen im technisch-gewerblichen Bildungswesen entwickelt werden (533/A(E)).

Grüne für Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen im Nationalen Aktionsplan

Frauen mit Behinderungen seien häufig stärker von Gewalt betroffen als Frauen ohne Behinderungen, machen die Grünen in einem Entschließungsantrag geltend (554/A(E)). Sie sprechen sich daher dafür aus, diese Gruppe im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) explizit mit eigenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Der NAP wird derzeit von der Regierung ausgearbeitet. Konkret geht es den Grünen um einen barrierefreien Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen, eine permanente Arbeitsgruppe im Frauenministerium, die Beauftragung einer Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen, den flächendeckenden Ausbau von Peer-Beratungsstellen für die Betroffenen in ganz Österreich, sowie einen freien Zugang zu Empowerment-Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.

Künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frauen

Die Grünen beantragen eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetz, mit der sie erreichen wollen, dass künftig auch alleinstehende Frauen eine künstliche Befruchtung nutzen können (496/A). Die Regelung, dass eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Lebensgemeinschaft zulässig ist, wollen sie dafür aus dem Gesetz streichen. Eine künstliche Befruchtung soll bei alleinstehenden Frauen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr erlaubt werden.

Die Bioethikkommission habe wiederholt empfohlen, die Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für alleinstehende Frauen zu öffnen, führen die Grünen in der Begründung an. Sie halten die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung für ein Grundrecht alleinstehender Frauen. Die "klassische Familie" aus Vater, Mutter und Kind sei in Österreich längst nicht mehr maßgebend. Zudem sei für die Entwicklung eines Kindes nicht die Zusammensetzung der Familie, sondern die innerfamiliäre Beziehungsqualität entscheidend. Den Kinderwunsch einer Frau auf ein spezifisches Familienmodell zu beschränken, sei daher unrecht, so die Grünen.

Grüne wollen Social Egg Freezing legalisieren

Auch bei einer weiteren Forderung stützen sich die Grünen auf eine Empfehlung der Bioethikkommission. Sie sprechen sich dafür aus, das Einfrieren der eigenen Eizellen auch ohne medizinische Indikation (Social Egg Freezing) zu legalisieren. Die aktuell bestehende Einschränkung auf medizinisch notwendige Fälle ist aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar, zumal Männer eigene Samenzellen sehr wohl einfrieren lassen können. Die Grünen wollen die Regierung also auffordern, eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzulegen, die es Frauen erlaubt, eigene Eizellen für eine spätere Befruchtung auch ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren zu lassen (531/A(E)).

Schwangere Arbeitnehmerinnen: FPÖ für Entlastung von Kleinbetrieben

Die zahlreichen Beschäftigungsverbote zum Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, die laut Mutterschutzgesetz bestehen, sieht die FPÖ als uneingeschränkt notwendig sowie medizinisch und arbeitsrechtlich begründet an. In kleinen Betrieben würden sie durch die notwendige Freistellung von schwangeren Mitarbeiterinnen aber zu organisatorischen und finanziellen Schwierigkeiten führen, so die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (508/A(E)). Sie wollen die Regierung daher um Maßnahmen ersuchen, die den umfassenden Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen uneingeschränkt aufrechterhalten, Kleinbetriebe mit bis zu 15 Angestellten aber finanziell entlasten. Dafür schwebt ihnen ein staatlicher Kostenersatz für die Lohnfortzahlung bei Freistellungen oder ein erweiterter Mutterschutz vor. Zudem tritt die FPÖ für klare rechtliche Rahmenbedingungen und Informationspflichten ein. Ein gleichlautender Antrag (509/A(E)) wurde dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen.

FPÖ fordert Teilnahmepflicht nach biologischem Geschlecht im Sport

Mit einem weiteren Entschließungsantrag sehen die Freiheitlichen die Gleichstellung der Geschlechter im Sport gefährdet, wenn biologische Männer in Frauenbewerben antreten dürfen. Durch biologische Unterschiede sei nämlich die Leistungsfähigkeit von Frauen um rund zehn Prozent niedriger als die der Männer. Wenn biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, an Frauenwettkämpfen teilnehmen, sei das unfair, so die Antragsteller:innen. Sie wollen die Regierung daher auffordern, die Teilnahme an geschlechtergetrennten Wettkämpfen und Vereinsbewerben nach biologischem Geschlecht verbindlich zu regeln (507/A(E)). Die Regierung solle sicherstellen, dass biologische Männer nicht bei reinen Frauenwettbewerben antreten dürfen. Sportlerinnen sollen damit vor Benachteiligung, Gesundheitsgefährdung und dem Verlust von Chancengleichheit geschützt werden. Ein gleichlautender Antrag (506/A(E)) wurde dem Sportausschuss zugewiesen. (Schluss) kar