Parlamentskorrespondenz Nr. 938 vom 21.10.2025
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Regierung schlägt die Einrichtung eines eigenen Fonds vor, um Beschäftigte im Tourismus zu unterstützen. Insbesondere geht es dabei um die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Sonderhilfen nach Arbeitsunfällen oder Jobverlust sollen möglich sein. Ziel ist es, Beschäftigte in der Branche bzw. im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu halten bzw. wieder im Tourismusbereich in Beschäftigung zu bringen. Dotiert wird der Fonds mit 6,5 Mio. € pro Jahr, beginnend mit dem Jahr 2026.
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (253 d.B.) wird darauf hingewiesen, dass es etliche Ausbildungen im Tourismus gibt, die vom AMS nicht gefördert werden. Als Beispiel werden etwa Kurse wie "Food und Beverage Management", Housekeeping-Managerin oder -Manager, ein Diplomlehrgang für diätisch geschulte Köchinnen und Köche oder KI im Online Marketing genannt. Hier könnte in Zukunft der Tourismusbeschäftigtenfonds einspringen. So sollen beispielsweise eine Tourismusfachkraft, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die eine ganzjährige Beschäftigung im Tourismus anstrebt, Förderansuchen stellen können. Festgelegt werden sollen die Förderkriterien laut Gesetzentwurf in Form einer Leistungsordnung, wobei darauf zu achten ist, dass sich Beihilfen und Leistungen nicht mit Leistungen des AMS überschneiden.
Dem dreiköpfigen Vorstand des Fonds sollen je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Arbeiterkammer und der für Tourismusbeschäftigte zuständigen Gewerkschaft sowie eine unabhängige Expertin bzw. ein unabhängiger Experte aus dem Bereich der Tourismusforschung angehören. Bestellt werden sie von Sozialministerin Korinna Schumann, der auch die Aufsicht über den Fonds obliegt. Die Abwicklung von Leistungen kann an einen Dienstleister ausgelagert werden. Drei Jahre nach Aufnahme seiner operativen Tätigkeit soll der Fonds evaluiert werden. (Schluss) gs