Parlamentskorrespondenz Nr. 962 vom 24.10.2025
Neu im Geschäftsordnungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ hat zwei Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats eingebracht. Sie betreffen zum einen das Interpellationsrecht der Abgeordneten, zum anderen die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Beide Anträge sind vor Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss einer Ersten Lesung zu unterziehen.
"Wahrheitspflicht" bei Beantwortung parlamentarischer Anfragen
Konkret schlägt FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth vor, die Fristen für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen an jene des Informationsfreiheitsgesetzes anzupassen (539/A). Demnach soll die Antwort des zuständigen Regierungsmitglieds grundsätzlich binnen vier Wochen erfolgen müssen. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe ist eine Fristverlängerung um weitere vier Wochen vorgesehen. Zudem will die FPÖ durch die Einfügung des Wortes "wahrheitsgemäß" die Mitglieder der Bundesregierung auch bei Anfragebeantwortungen – ähnlich wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen – ausdrücklich unter "Wahrheitspflicht" stellen. Im Falle falscher Auskünfte soll der Straftatbestand "Falsche Beweisaussage", der mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, zur Anwendung gelangen.
In der Begründung des Antrags weist Nemeth darauf hin, dass auch falsche Befunde oder Gutachten von gerichtlichen Sachverständigen unter diesen Straftatbestand fallen. In diesem Sinne sollten auch die Mitglieder der Bundesregierung dem Anspruch auf Wahrheitspflicht genügen, meint er.
Live-Übertragung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
Ein weiteres Anliegen ist FPÖ-Abgeordnetem Nemeth ein Livestream aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (540/A). Um die Transparenz zu erhöhen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern authentische Einblicke zu ermöglichen, soll demnach die Befragung von Auskunftspersonen auf der Parlamentswebsite übertragen werden. Über etwaige Ausnahmen – etwa aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – soll der bzw. die jeweilige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses entscheiden.
Begründet wird der Vorstoß von Nemeth damit, dass die parlamentarische Kontrolle durch Untersuchungsausschüsse ein zentrales Element der Demokratie sei und es gerade in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit und eines zunehmenden Vertrauensverlustes in staatliche Institutionen von besonderer Bedeutung wäre, die Arbeit von Untersuchungsausschüssen für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen. Nicht nur "eine exklusive Medienöffentlichkeit" solle Sitzungen von U-Ausschüssen verfolgen können.
Über das Thema wurde bereits in der letzten Legislaturperiode – nicht zuletzt auf Basis eines Volksbegehrens – intensiv diskutiert, eine Einigung zwischen den Fraktionen kam aber nicht zustande. (Schluss) gs