Parlamentskorrespondenz Nr. 980 vom 30.10.2025
Neu im Familienausschuss
Wien (PK) – Auf Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz sowie auf die Legalisierung des sogenannten Social Egg Freezing zielen zwei Anträge der Grünen ab, die dem Familienausschuss zugewiesen wurden.
Diese Initiativen der Grünen wurden noch vor dem diesbezüglichen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eingebracht. Der VfGH hat am 21. Oktober 2025 einer Antragstellerin Recht gegeben und in der Folge das gesetzliche Verbot von "Social Egg Freezing" als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig aufgehoben.
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung soll auch alleinstehenden Frauen zur Verfügung stehen
Im Jahr 2015 wurde das Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) beschlossen, das die Rahmenbedingungen zur Nutzung künstlicher Befruchtung festlegt, heißt es in einem Initiativantrag der Grünen (497/A ). Die Bioethikkommission habe in den letzten Jahren mehrfach empfohlen, die Methoden der "medizinisch unterstützten Fortpflanzung" auch für alleinstehende Frauen innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase zu öffnen. Dennoch sei dieses Anliegen nie umgesetzt worden, beklagt Grün-Abgeordnete Barbara Neßler.
Eine moderne, liberale und pluralistische Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Familienformen müsse sich ihrer Meinung nach auch in der Gesetzgebung widerspiegeln. Die "klassische" Familie aus Vater, Mutter, Kind sei in Österreich längst nicht mehr maßgebend, den Kinderwunsch einer Frau auf ein spezifisches Familienmodell zu beschränken, sei daher unrecht. Außerdem würden sich Kinder alleinstehender Frauen genauso gut entwickeln wie Kinder in sogenannten "traditionellen" Familien, führt Neßler ins Treffen.
In der Begründung des Antrags geben die Grünen weiters zu bedenken, dass die Familienplanung zum Grundrecht auf Privat- und Familienleben gehöre und in Österreich durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verfassungsrechtlich abgesichert sei. Davon umfasst sei ebenso die selbstbestimmte Entscheidung für eine medizinische Behandlung, betont Neßler. Deshalb sollte alleinstehenden Frauen ab dem 25. Lebensjahr der Zugang zu allen Formen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung ermöglicht werden, wie dies in den meisten europäischen Ländern bereits der Fall sei. Im Konkreten soll die Regelung ab dem 1. Jänner 2026 gelten.
Gleiche Chancen auf Familienplanung: Social Egg Freezing legalisieren
Thematisch daran anschließend haben die Grünen einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, dem Nationalrat eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes zuzuleiten (525/A(E)). Insbesondere soll es Frauen erlaubt werden, eigene Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung aus Gründen der Familienplanung auch ohne medizinische Indikation entnehmen und einfrieren (kryokonservieren) zu lassen. Denn auch in dieser Frage sei Österreich im weltweiten und europäischen Vergleich Schlusslicht, zeigt Barbara Neßler (Grüne) auf. Sie tritt ferner dafür ein, dass parallel zu den gesetzlichen Änderungen auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Frauen (z.B. durch einen Fonds oder durch Behandlungsangebote von öffentlichen Stellen) etabliert werden.
Social Egg Freezing würde es Frauen mit Kinderwunsch erlauben, ihre Fertilität zu verlängern, erläutert die Antragstellerin. Eizellen könnten bewahrt und später im Leben verwendet werden, falls die Frauen Schwierigkeiten hätten, auf natürlichem Wege schwanger zu werden, eine Partnerschaft fehle oder andere Umstände eine frühere Schwangerschaft unmöglich machen sollten. Selbst wenn aufgrund gesundheitlicher Erkrankungen wie Endometriose das medizinische Einfrieren unbefruchteter Eizellen einer Frau irgendwann erlaubt werde, würden bis zum Vorliegen einer Diagnose im Schnitt oft mehrere – biologisch wertvolle – Jahre vergehen, macht Neßler geltend. Diese Zeit könnten sie zum Einfrieren möglichst vieler gesunder Eizellen nutzen und damit die Chance auf eine Schwangerschaft erhöhen.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seien die österreichischen Frauen jedoch gezwungen, für diese Behandlung ins Ausland zu gehen, was für sie einerseits unnötige Strapazen berge und andererseits die sozioökonomischen Ungleichheiten innerhalb der Gesellschaft verstärken würde. Dies sei auch angesichts der Tatsache, dass Männer eigene Samenzellen sehr wohl einfrieren lassen können, nicht zu rechtfertigen. (Schluss) sue