Parlamentskorrespondenz Nr. 981 vom 30.10.2025

Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft

Wien (PK) – Österreich werde sich im Jänner 2026 zum vierten Mal der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterziehen, führt Agnes-Sirkka Prammer (Grüne) in einem Entschließungsantrag aus (521/A(E)). Einzelne Empfehlungen aus den letzten Zyklen (2009, 2015 und 2021) seien umgesetzt worden, es fehle aber nach wie vor an einer systematischen und transparenten Aufarbeitung der offenen Empfehlungen, kritisiert sie. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) habe als koordinierende Stelle der UPR-Berichterstattung keinen nationalen Zwischenbericht beim Hochkommissariat für Menschenrechte eingereicht.

Prammer fordert die Außenministerin daher auf, spätestens zwei Jahre nach dem vierten UPR-Zyklus einen Zwischenbericht zu veröffentlichen und eine nationale UPR-Folgeprozessstrategie zu erarbeiten, die konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der angenommenen Empfehlungen enthält. Zivilgesellschaftliche Monitoring-Initiativen, insbesondere das UPR-Tool der Österreichischen Liga für Menschenrechte, sollen gefördert und in den nationalen Folgeprozess eingebunden werden. Darüber hinaus soll der Menschenrechtsausschuss regelmäßig über den Stand der Erstellung des Staatenberichts, den Umsetzungsfortschritt und geplante Maßnahmen informiert werden, wenn es nach Prammer geht. Zusätzlich verlangt sie nach Abschluss des vierten UPR-Zyklus einen Bericht an den Nationalrat über die Ergebnisse, die angenommenen Empfehlungen sowie die geplanten Umsetzungsmaßnahmen.

Grüne fordern Einsatz für "reproduktive Rechte"

In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen fordert ihre Abgeordnete Meri Disoski die Außenministerin auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene aktiv für die Aufnahme des Rechts auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in die Charta der Grundrechte der EU einzusetzen (516/A(E)). Vor dem Hintergrund zunehmender Versuche, "reproduktive Rechte" in Europa einzuschränken, solle Österreich eine klare Position für das Recht auf "reproduktive Selbstbestimmung" beziehen. Zudem solle Österreich seinen "menschenrechtlichen Verpflichtungen" nachkommen und auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um einen flächendeckenden, wohnortnahen und leistbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, so Disoski.

Grüne für aktiven Beitrag Österreichs zum Friedensprozess in Nahost

Schließlich widmen sich die Grünen rund um Disoski und Prammer dem israelisch-palästinensischen Konflikt und sprechen sich für verstärkte Bemühungen Österreichs für einen nachhaltigen Friedensprozess aus (543/A(E)). Konkret fordern sie unter anderem den Einsatz Österreichs für ausreichend humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in Gaza sowie Sanktionen aufgrund des fortgesetzten "illegalen Siedlungsbaus" im Westjordanland. Ebenfalls gefordert werden Sanktionen gegen die "ultrarechten" israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben Gvir sowie die unabhängige rechtliche Aufklärung von Völkerrechtsverletzungen im Gaza-Streifen. Die Außenministerin solle sich weiters für den Wiederaufbau Gazas einsetzen - unter international legitimierter Verwaltung und ohne die Beteiligung der Hamas als Vorbereitung für eine Zweistaatenlösung. Zudem wollen die Grünen, dass Österreich die EU bei ihren Bemühungen unterstützt, einen Platz im geplanten Gremium zur Überwachung einer künftigen Übergangsregierung im Gazastreifen zu erhalten. Unterstützt werden soll die EU laut den Grünen auch bei ihren Missionen, wie der Überwachung des Grenzübergangs zwischen Ägypten und dem Gazastreifen in Rafah. (Schluss) wit