Parlamentskorrespondenz Nr. 984 vom 31.10.2025
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Nachdem in den letzten Jahren schon Verträge mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn abgeschlossen wurden, setzen sich nun alle fünf im Parlament vertretenen Parteien für den weiteren Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen ein. Die Grünen wiederum wollen jeder Frau den Zugang zu einem telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Beide Entschließungsanträge wurden dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.
Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen
Die bilaterale Zusammenarbeit im Rettungswesen sei von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen, betonen Vertreterinnen und Vertreter aller fünf Parlamentsparteien in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (527/A(E)). Da oft Minuten über Leben und Tod entscheiden würden, sei es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare Rettungsmittel zum Einsatz komme. Bereits bestehende Staatsverträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025) hätten gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen, abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System geschaffen werden könne. Diese Verträge würden den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung ermöglichen und den Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz gewähren.
Daher ersuchen die Abgeordneten die Bundesregierung, mit allen noch verbleibenden Anrainerstaaten Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst nach dem Vorbild der bereits bestehenden Abkommen abzuschließen.
Grüne für Zugang zu telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen
Jede Frau in Österreich sollte unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer finanziellen Situation Zugang zu einem sicheren und niederschwelligen Schwangerschaftsabbruch haben, unterstreichen die Grünen in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion (526/A(E)). Obwohl bereits vor 50 Jahren die sogenannte Fristenregelung in Österreich beschlossen worden sei, gebe es noch immer viele Hürden, die von fehlenden Angeboten in Spitälern bis hin zu den viel zu hohen Kosten für den Eingriff reichen würden. Ehemalige Gesundheitsminister der Grünen hätten sich daher für die Zulassung von Mifegyne eingesetzt, wodurch seit 2020 auch niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen und die Tablette für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verschreiben können.
Nun müsse die aktuelle Bundesregierung den nächsten logischen Schritt gehen und den telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch einführen, drängt Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Diese Methode werde auch ausdrücklich von der WHO als sichere und gleichwertige Alternative zur Präsenzbetreuung empfohlen. Auch internationale Studien sowie Erfahrungen u. a. aus Großbritannien und Deutschland hätten gezeigt, dass telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sowohl medizinisch sicher als auch effektiv seien und zu einer hohen Zufriedenheit bei den Patientinnen führten.
Schallmeiner drängt daher auf die Etablierung eines entsprechenden rechtlichen Rahmens, die Umsetzung eines österreichweiten Modellprojekts in Kooperation mit der ÖGK, Ärzten und spezialisierten Beratungsstellen wie Doctors for Choice Austria sowie eine begleitende Informationskampagne. Gleichzeitig müsse die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung sowie die Fortbildung des medizinischen Personals gewährleistet werden. (Schluss) sue