Parlamentskorrespondenz Nr. 997 vom 05.11.2025

Neu im Innenausschuss

Wien (PK) - Mit der Regierungsvorlage zum Zweiten EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz will die Bundesregierung unionsrechtliche Vorgaben zur Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in nationales Recht umsetzen sowie zur Einrichtung des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) (255 d.B.). Das Vorhaben soll der Stärkung der inneren Sicherheit dienen, der Verhinderung illegaler Einwanderung, der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Es umfasst Änderungen im EU-Polizeikooperationsgesetz, im Polizeikooperationsgesetz, im PNR-Gesetz (Verarbeitung von Fluggastdaten zur Verhinderung von Straftaten), im Fremdenpolizeigesetz 2005, im Grenzkontrollgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Staatsbürgerschaftsgesetz sowie im Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Schließung von Informationslücken bei visumsfreien Einreisen

Gegenwärtig könnten rund 1,4 Mrd. Menschen aus etwa 60 Ländern visumsfrei in die EU einreisen, heißt es in der Problemanalyse der Regierungsvorlage. Über diese lägen beim Überschreiten der Außengrenze des Schengen-Raums keine Informationen vor, was ein Risiko für den Schutz der EU-Außengrenzen und die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten bedeute. Das neue europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) soll diese Informationslücke schließen, indem Daten visumbefreiter Drittstaatsangehöriger bereits vor deren Einreise in den Schengen-Raum erfasst und automatisiert mit Sicherheitsdatenbanken abgeglichen werden sollen. Damit sollen Risiken bezüglich illegaler Migration, öffentlicher Sicherheit und Gesundheit frühzeitig erkannt werden. Zugleich soll das System zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten beitragen.

Künftig sollen Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung beantragen müssen. Über die Anträge soll eine im Innenministerium einzurichtende nationale ETIAS-Stelle entscheiden. Diese würden vollautomatisiert bearbeitet, indem zunächst eine automatische Abfrage der Datenbanken von Europol, Interpol sowie bestehenden und zu schaffenden EU-Informationssystemen erfolgen soll. Ergeben sich hierbei keine Treffer, ist eine automatsche Erteilung der Reisegenehmigung vorgesehen. Im Bedarfsfall habe eine manuelle Risikobewertung zu erfolgen.

Beschwerden gegen Entscheidungen der nationalen ETIAS-Stelle sollen beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können. In besonderen Fällen ist eine Reisegenehmigung auch aus humanitären Gründen vorgesehen. Neben der nationalen ETIAS-Stelle soll der Innenminister als zentrale Zugangsstelle der ETIAS-Verordnung fungieren und Abfragen jener Behörden prüfen, die zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerer Straftaten dazu befugt sind. Die Bestimmungen der ETIAS-Verordnung sind laut Erläuterungen unmittelbar anwendbar und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht. Lediglich Anschluss- und Durchführungsbestimmungen seien erforderlich. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von ETIAS soll mit einem Beschluss der Europäischen Kommission festgelegt werden. 

Interoperabilität europäischer Informationssysteme

Weiters sollen mit der Regierungsvorlage EU-Verordnungen zur Interoperabilität von europäischen Informationssystemen umgesetzt werden. Dies betrifft die vorhandenen Systeme SIS (Schengener Informationssystem), VIS (Visa-Informationssystem), Eurodac (Fingerabdruck-Identifizierungssystem) und die in Entstehung befindlichen EES (Einreise- und Ausreisesystem), ETIAS und ECRIS-TCN (Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige).

Zur technischen Umsetzung dieser Interoperabilität sind vier EU-weite Komponenten geplant: das Europäische Suchportal (ESP), ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS), ein Speicher für Identitätsdaten (CIR) und ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Diese sollen es künftig ermöglichen, Abfragen parallel in mehreren Systemen durchzuführen und Identitäten rascher und zuverlässiger zu überprüfen. Die Verknüpfung der Datenbanken erfolge primär – mit Ausnahme von ETIAS -  über biometrische Daten. Damit werde ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Identitätsbetrug und zur Verbesserung der Datenqualität und -sicherheit geleistet.

Im Zuge der Einführung des ETIAS soll zudem die derzeitige Visumspflicht für visumbefreite Drittstaatsangehörige entfallen, die in Österreich als Saisonarbeitskräfte bis zu 90 Tage tätig sind. (Schluss) wit