Parlamentskorrespondenz Nr. 1024 vom 14.11.2025

Besondere Ermittlungsmaßnahmen 2024: Weiterhin konstant bleibende Anzahl der Fälle

Wien (PK) - Im Jahr 2024 ist die Anzahl der besonderen Ermittlungsmaßnahmen weiterhin auf einem maßvollen Niveau vergleichbar zu den Vorjahren geblieben, wird im diesbezüglichen Gesamtbericht des Justizministeriums für 2024 (III-250 d.B.) festgehalten.

Konkret gab es dem Bericht zufolge 2024 eine Anzahl von zwei "großen Späh- und Lauschangriffen" auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft, 2023 waren es drei. Weiteren 14 Anordnungen lag 2024 eine Europäische Ermittlungsanordnung oder ein Rechtshilfeersuchen zu Grunde. Die Anzahl beim gerichtlich angeordneten "kleinen Späh- und Lauschangriff" lag 2024 bei vier Fällen, im Vergleich dazu gab es 2023 drei Fälle. In lediglich einem Fall erfolgte 2024 eine Anordnung auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft. In den übrigen drei Fällen kam es aufgrund von Rechtshilfeersuchen einer ausländischen Behörde zu den Anordnungen. Außerdem waren 2024 219 optische Überwachungen ("Videofalle") zu verzeichnen (2023: 191).

Auch im Jahr 2024 überwiegt laut Bericht die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen. Die den Überwachungen zu Grunde liegenden Delikte betrafen vorwiegend Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (141 Fälle). In 57 Fällen diente die Überwachung der Aufklärung von Verbrechen gegen fremdes Vermögen, in acht Fällen der Aufklärung von strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben. Die übrigen Verfahren betrafen unter anderem Verstöße gegen das Verbotsgesetz und gegen die Strafbestimmungen zur "kriminellen Organisation". Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs, also eine "Rasterfahndung", wurde im Berichtsjahr 2024 im Bundesgebiet von den Staatsanwaltschaften in keinem Fall angeordnet. (Schluss) mbu