Parlamentskorrespondenz Nr. 1030 vom 18.11.2025

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Drei Gesetzesinitiativen sowie zwei Entschließungsanträge zum Investitionskontrollgesetz haben die Grünen vorgelegt.

Grüne: Frist für Tätigkeitsbericht zur Investitionskontrolle

So geht es den Grünen in einem Antrag (495/A) um den jährlichen Tätigkeitsbericht über die Investitionskontrolle. Sie schlagen eine Änderung des Investitionskontrollgesetzes dahingehend vor, den Berichtszeitraum für den Tätigkeitsbericht auf ein volles Kalenderjahr festzulegen und die Frist für die Übermittlung des jährlichen Berichts auf den 1. Oktober des Folgejahres zu legen. Erst der dritte Tätigkeitsbericht seit 2020 habe sich auf ein volles Kalenderjahr, das Jahr 2023, bezogen, so die Grünen. Dieser Schritt hin zu einer systematischen und jahresbezogenen Berichterstattung entspreche nicht nur internationalen Standards, sondern erleichtere auch die parlamentarische Kontrolle und die öffentliche Nachvollziehbarkeit. Allerdings habe die Berichtserstellung für das Jahr 2023 eineinhalb Jahre gedauert, wodurch er erst sehr spät im zuständigen Ausschuss behandelt habe werden können. Die nunmehr vorgeschlagene Änderung würde Planungssicherheit für die Berichtserstattung schaffen, die parlamentarische Kontrolle stärken und die Wirksamkeit des Gesetzes in seiner operativen Umsetzung erhöhen, zeigen sich die Grünen überzeugt.

Grüne für Klarstellungen im Investitionskontrollgesetz

Ein weiterer Gesetzesvorschlag der Grünen zum Investitionskontrollgesetz zielt auf eine Klarstellung ab, was die Regelungen für ausländische Direktinvestition bei einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung betrifft (498/A). Geht es nach den Grünen, soll sichergestellt werden, dass von den Regelungen auch all jene Fälle erfasst werden, in denen durch Schachtelkonstruktionen zwar keine unmittelbare Beteiligung vorliegt, die aber aufgrund von Anteils-, Kapital- oder sonstigen Beteiligungen über Treuhandkonstruktionen zu berücksichtigen seien.

Grüne: 10 %-Schwelle bei Investitionskontrolle für Arzneimittelforschung

Gerade in der Forschung und Entwicklung im medizinischen Bereich müsse Österreich, integriert innerhalb der Europäischen Union, in der Lage bleiben, unabhängig und selbstständig agieren zu können, führen die Grünen außerdem ins Treffen. Eine zu hohe Abhängigkeit von ausländischen Akteuren oder von Unternehmen, die unter ausländischer Kontrolle stehen, gefährde die Krisenresilienz Österreichs. Deshalb sei eine Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen in diesen sensiblen Sektoren ein notwendiges Instrument, um die strategische Autonomie und die Versorgungssicherheit zu schützen, so die Grünen. Sie beantragen eine Änderung des Investitionskontrollgesetzes dahingehend, dass Direktinvestitionen in Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung tätig sind, auch bei Erreichen der 10 %-Schwelle zu genehmigen sein sollen (499/A). Aus Sicht der Grünen sei es angebracht, diese bis Ende 2023 geltende Regelung ins Dauerrecht aufzunehmen.

Grüne: Prüffristverlängerung bei Investitionskontrolle in begründeten Einzelfällen

Mit den beiden Entschließungsanträgen zur Investitionskontrolle fordern die Grünen zum einen, der Investitionskontrollbehörde die Möglichkeit einzuräumen, in begründeten Einzelfällen die Prüffrist einmalig um bis zu zwei Monate zu verlängern (519/A(E)). Gerade bei Beteiligungskonstruktionen mit verschachtelten oder schwer nachvollziehbaren Eigentümerstrukturen sowie bei Transaktionen mit international agierenden Investorinnen und Investoren können erhebliche Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten auftreten, so der Antrag. Die vorgeschlagene Regelung würde der Behörde ermöglichen, komplexe Fälle sorgfältig zu prüfen, ohne dadurch den Regelfall unnötig zu verzögern. Gleichzeitig würde durch eine Beschränkung auf außergewöhnliche Fälle und die begrenzte Verlängerungsdauer dem Grundsatz der Verfahrensökonomie Rechnung getragen.

Grüne: Parlamentarischen Kontrolle über Investitionskontrollverfahren

Zum anderen setzen sich die Grünen dafür ein, eine regelmäßige und vertrauliche parlamentarische Kontrolle der Vollziehung des Investitionskontrollgesetzes zu ermöglichen (532/A(E)). Der Nationalrat werde nur unzureichend über die tatsächliche Anwendung des Gesetzes informiert, so der Antrag. Dieser sollte aber auch analog zur Berichterstattung an das Investitionskontrollkomitee vierteljährlich Informationen über sämtliche neu eingeleiteten sowie abgeschlossenen Investitionskontrollverfahren erhalten. Geht es nach den Grünen, sollten darin die betroffenen österreichischen Zielunternehmen, antragstellende Person oder Gesellschaften, die wirtschaftlichen Eigentümer der antragstellenden Gesellschaften sowie die die Entscheidung der Investitionskontrollbehörde enthalten sein. Sicherzustellen sei dabei eine vertrauliche Form, um dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie sicherheitsrelevanten Aspekten Rechnung zu tragen. (Schluss) mbu

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