Parlamentskorrespondenz Nr. 1055 vom 21.11.2025

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Bereits im vergangenen Jahr sind die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene nicht an die Inflation angepasst worden. Nun soll die Valorisierung ein zweites Mal in Folge ausgesetzt werden. Eine ebenfalls von den Koalitionsparteien eingebrachte Dienstrechts-Novelle 2025 sieht vorerst nur technische Änderungen vor.

Neuerliche Nulllohnrunde für Bundespolitik

Betroffen von der von den Abgeordneten Wolfgang Gerstl (ÖVP), Muna Duzdar (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) beantragten Nulllohnrunde für die Bundespolitik (562/A) sind unter anderem der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die weiteren Regierungsmitglieder, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats. Auch die Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen Volksanwaltschaft bleiben demnach eingefroren. Damit wolle die Politik einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, heißt es in der Begründung des Antrags.

Dienstrechts-Novelle 2025

Vorläufig nur redaktionelle Anpassungen enthält ein weiterer gemeinsamer Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS, der den Kurztitel Dienstrechts-Novelle 2025 trägt (561/A). Neben dem Beamten-Dienstrechtsgesetz sollen unter anderem das Gehaltsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Der Antrag könnte dazu genutzt werden, um den vor einem Jahr beschlossenen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst für das Jahr 2026 wieder aufzuschnüren und die zwischen Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) getroffene Vereinbarung über die Gehaltserhöhungen für Bundesbedienstete in den Jahren 2026, 2027 und 2028 umzusetzen. (Schluss) gs