Parlamentskorrespondenz Nr. 1058 vom 21.11.2025
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Insgesamt drei Ziele verfolgt die von der Regierung vorgeschlagene Novellierung des ASVG: die Festsetzung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten im Zeitraum 2027 und 2029, die Verlängerung der Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars sowie der Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel (293 d.B.).
Wie bereits in vorangegangenen Jahren soll im Hinblick auf die Aufnahme in den Erstattungskodex auch 2027 und 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden. Damit sollen nach wie vor bestehende Preisunterschiede reduziert werden, heißt es in den Erläuterungen.
Da bei den Generika und Biosimilars, also den Nachahmer-Medikamenten von chemisch-synthetisch bzw. biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, die Regelung zur Preisbildung Ende 2025 ausgelaufen wäre, soll sie um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert werden. Gleiches gilt für die Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel, wo die diesbezügliche Ermächtigung für den Dachverband der Sozialversicherungsträger nunmehr bis 31. Dezember 2029 gelten soll. (Schluss) sue