Parlamentskorrespondenz Nr. 1059 vom 21.11.2025

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Da sich aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht die bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen als zu kurz erwiesen habe, treten SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative für eine Verlängerung auf 30 Jahre ein (607/A). Für eine durchgängige und qualitativ hochwertige Behandlung sei oftmals ein längerer Zugriff auf historische Gesundheitsdaten erforderlich ist, heißt es in der Begründung des Antrags auf Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, die bereits am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Dies bedeutet auch, dass rechtmäßig unzugänglich gemachte Verweise wieder hergestellt werden müssen.

Die Notwendigkeit der Verlängerung der Speicherfrist ergebe sich zudem aus den Erfahrungen von nunmehr zehn Jahren seit dem operativen Start der Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA, argumentieren die Abgeordneten. Im Dezember 2015 seien die ersten eBefunde in ELGA gespeichert worden, weshalb diese aufgrund der geltenden Rechtslage ab Dezember 2025 laufend gelöscht würden. Gleichzeitig wird im Antrag darauf hingewiesen, dass ELGA-Teilnehmer jederzeit eigenständig einzelne Befunde ohne Angabe von Gründen löschen können, entweder via der ELGA-Ombudsstelle oder online via dem ELGA-Portal. (Schluss) sue