Parlamentskorrespondenz Nr. 1063 vom 21.11.2025
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Neben dem Gesundheitsreformgesetz wurde dem Sozialausschuss diese Woche auch eine Regierungsvorlage zugewiesen, die Detailänderungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts zum Inhalt hat. Darüber hinaus wollen die Parlamentsparteien ausgewanderten Opfern des Nationalsozialismus den Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und den Zugang zu Pflegegeld erleichtern.
Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht
Mit der von der Regierung vorgelegten Novelle zum ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen (299 d.B.) soll unter anderem eine Bestimmung betreffend die Mitversicherung einer Lebensgefährtin bzw. eines Lebensgefährten adaptiert werden. Nach den geltenden Bestimmungen ist eine solche Mitversicherung in der Krankenversicherung nur dann möglich, wenn seit zehn Monaten eine Hausgemeinschaft besteht und die betreffende Person in dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt geführt hat. Diese Vorgaben können laut Sozialministerium bei einer abwechselnden Elternkarenz nach Auslaufen des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ein Problem darstellen. Die Regierung schlägt daher vor, eine Mitversicherung auch dann zu ermöglichen, wenn sich der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder widmet, wobei die Voraussetzung einer mindestens zehnmonatigen Hausgemeinschaft weiterhin bestehen bleibt.
Darüber hinaus werden mit der Gesetzesnovelle einzelne Klarstellungen und Nachbesserungen in Bezug auf die neue Teilpension vorgenommen. So soll es etwa nicht nötig sein, die mit dem Dienstgeber vereinbarte Arbeitszeitreduktion auf ganze Arbeitsstunden zu runden. Auch will die Regierung sicherstellen, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Teilpension, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeiten, in Bezug auf den damit verbundenen Pensionsbonus nicht benachteiligt werden. Schließlich soll es stimmberechtigten Funktionärinnen und Funktionären der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger mit dem Gesetzentwurf erleichtert werden, an Sitzungen per Video teilzunehmen.
Sozialrechtliche Verbesserungen für Überlebende des Holocaust
Personen, die während des "Ständestaates" bzw. der NS-Herrschaft in Österreich politisch verfolgt wurden oder aus religiösen Gründen bzw. wegen ihrer Abstammung ihre Heimat verlassen mussten, wird nach geltender Rechtslage die Möglichkeit eingeräumt, Pensionsversicherungszeiten begünstigt nachzukaufen. Für jeden Monat der Auswanderung können demnach – längstens für die Zeit bis 31. März 1959 - Beiträge von 44,22 € (Wert 2025) nachentrichtet werden. Das gilt auch für Personen, die erst in den unmittelbaren Nachkriegsjahren auswandern konnten, etwa weil sie im KZ waren oder untertauchen mussten.
Nun soll der Stichtag für diese Sonderregelung gemäß einem gemeinsamen Antrag aller fünf Parlamentsparteien (587/A) vom 31. Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955 verlegt werden. Das Zentralkomitee der Juden aus Österreich in Israel habe darauf hingewiesen, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl von Holocaust-Überlebenden erst zu Beginn der 1950er-Jahre aus Österreich ausgewandert ist, wird dieser Schritt von den Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS), Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Markus Koza (Grüne) begründet. Sie sollen gegenüber jenen Verfolgten, die Österreich zwischen dem 4. März 1933 und dem 9. Mai 1945 dauerhaft verlassen haben, nicht benachteiligt werden. Auf den geänderten Bestimmungen basierende neue bzw. höhere Pensionsansprüche sollen ab Jänner 2026 gebühren.
Eine analoge Stichtagsregelung sieht der Antrag im Bereich des Pflegegelds vor. Damit steht künftig auch Personen, die Österreich aus den oben genannten Gründen zwischen dem 9. Mai 1945 und dem 15. Mai 1955 verlassen haben, ohne Wohnsitz in Österreich Pflegegeld zu, sofern sie die anderen Kriterien erfüllen. Dazu soll das Opferfürsorgegesetz novelliert werden. (Schluss) gs