Parlamentskorrespondenz Nr. 1067 vom 24.11.2025
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat auch deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen. Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus. Die geplanten Einschränkungen haben in den letzten Monaten für viel Kritik gesorgt, nun wollen die Koalitionsparteien zumindest bei Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, nachbessern. Auch ihnen wird weiterhin eine geringfügige Beschäftigung erlaubt, sofern die Schulungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert und zumindest 25 Wochenstunden umfasst.
Begründet wird die entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (626/A) von den Abgeordneten August Wöginger (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) damit, dass dadurch finanzielle Engpässe während länger dauernder Umschulungen abgemildert werden könnten, ohne das Förderbudget zu belasten. Zudem erwarten sie sich eine höhere Aus- und Weiterbildungsbereitschaft betroffener Personen und eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass das Qualifizierungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen wird. Zugleich werde damit die Möglichkeit eröffnet, bereits während der Bildungsmaßnahme in fachrelevanten Bereichen erwerbstätig zu sein und nützliche praktische Erfahrungen zu sammeln, heißt es in der Begründung des Antrags. Hervorgehoben wird dort außerdem, dass auch die Teilnahme an Arbeitsstiftungen und das Unternehmensgründungsprogramm als Umschulungsmaßnahme zu werten seien.
Grüne fordern weiterreichende Verbesserungen
Nicht weit genug gehen dürften die vorgesehenen Änderungen den Grünen, auch wenn ihr eigener Antrag auf Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (581/A) keine konkreten Vorschläge enthält. Der Antrag sei bewusst als "Trägerrakete" eingebracht worden, um den Regierungsparteien die Möglichkeit zu geben, "selbstverursachte Fehler" in Zusammenhang mit der Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose zu korrigieren, hält Grünen-Sozialsprecher Markus Koza in den Erläuterungen fest.
Beispielhaft weist Koza darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegestipendiums, die neben ihrer Ausbildung geringfügig in Pflegeeinrichtungen tätig sind, diese Tätigkeit nach der derzeitigen Gesetzeslage beenden müssten. Dieses Problem sollte bei einem Beschluss des Koalitionsantrags behoben sein. Aber auch für Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler braucht es nach Meinung von Koza eine Ausnahmeregelung, damit sie ihre künstlerische Tätigkeit nicht gänzlich aufgeben müssen. Besonders betroffen sind ihm zufolge etwa Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Ihnen drohe künftig bei der Auszahlung auch nur geringfügiger Buchhonorare der Verlust der sozialen Absicherung und des Versicherungsschutzes. (Schluss) gs