Parlamentskorrespondenz Nr. 1073 vom 25.11.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Geht es nach der FPÖ, soll der Handel künftig bei bestimmten österreichischen Grundnahrungsmitteln auf zwei Drittel der Handelsspanne verzichten. Außerdem spricht sie sich dafür aus, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die Sozialleistungen beziehen, an den Kosten des Asylverfahrens zu beteiligen. Ein Frühwarnmechanismus soll Engpässen bei Grundnahrungsmitteln in Sozialmärkten vorbeugen.

FPÖ für Handelsrabatte auf einheimische Grundnahrungsmittel

Die FPÖ nimmt Berichte des Wifo und der Arbeiterkammer über die anhaltende Teuerung in Österreich zum Anlass, um die Entwicklung eines bundesweiten "Warenkorbs" für österreichische Grundnahrungsmittel zu fordern. Sozialministerin Korinna Schumann soll in entsprechende Gespräche mit dem Handel eintreten (610/A(E)). In den Warenkorb soll demnach je ein heimisches Produkt "nach eigener Wahl" aus Produktgruppen wie Brot, Milch, Eier, Nudeln, Mehl, Obst, Gemüse, Fisch und Fleisch kommen, für die der Handel auf zwei Drittel der sonst in diesen Kategorien üblichen Handelsaufschläge verzichten soll. Damit würde man nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten, sondern auch die heimische Landwirtschaft und Produktion stärken, sind Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch überzeugt.

Frühwarnmechanismus für Sozialmärkte

Ein Anliegen ist den FPÖ-Abgeordneten Wurm und Belakowitsch überdies die Einführung eines "Monitoring- und Frühwarnsystems" für Sozialmärkte (617/A(E)). Dadurch sollen Versorgungsengpässe frühzeitig erkannt werden, um eine Grundversorgung für armutsgefährdete Gruppen sicherzustellen. In Sozialmärkten seien immer häufiger Engpässe – etwa bei Butter, Nudeln und Reis – zu verzeichnen, da aufgrund von optimierten Warenflüssen, verstärkter Eigenverwendung und Plattformen wie "Too Good To Go" immer weniger überschüssige Ware für Sozialmärkte übrig blieben, begründen die beiden Abgeordneten ihren Vorstoß. Gleichzeitig seien aufgrund der Teuerung immer mehr Menschen auf günstige Waren angewiesen.

Monatlicher Bericht über Kosten für Flüchtlinge und Vertriebene

In zwei weiteren Entschließungsanträgen spricht die FPÖ jene Kosten an, die in Österreich für "Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene" aufgewendet werden. So seien zwischen 2015 und 2025 etwa Beträge in Milliardenhöhe für die Gesundheitsversorgung, die Sozialhilfe, die Grundversorgung, die Arbeitsmarktpolitik und Familienleistungen angefallen, geben Belakowitsch und Wurm zu bedenken. Zudem weisen sie auf aktuelle Daten der Statistik Austria hin, wonach 2024 53 % der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung aus Drittstaaten stammten und 44 % einen Asyl- oder subsidiären Schutzstatus hatten.

Um einen genauen Überblick über sämtliche Ausgaben zu bekommen, wollen Belakowitsch und Wurm Sozialministerin Schumann auffordern, dem Nationalrat monatlich einen detaillierten "Transparenzbericht" vorzulegen (611/A(E)). Darin sollen alle Kosten offengelegt werden, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Verantwortungsbereich der Sozialministerin erwachsen.

Kostenbeteiligung von Flüchtlingen am Asylverfahren

Zudem spricht sich die FPÖ dafür aus, von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, die Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, Kostenbeiträge einzubehalten, um Aufwendungen, die im Zuge des Asylverfahrens entstanden sind, zumindest teilweise abzudecken (613/A(E)). Für Belakowitsch und Wurm ist das "eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den österreichischen Steuerzahlern", wie sie in der Begründung des Antrags festhalten. Zumal durch "Asylmigration" neben Versorgungskosten auch zahlreiche andere Kosten – etwa für Verfahren, Wertekurse, AMS-Schulungen, Lehrpersonal und Sicherheit – anfallen würden. Die Realität sei "nahezu ein Fass ohne Boden", heißt es dazu im Antrag. (Schluss) gs

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