Parlamentskorrespondenz Nr. 1074 vom 25.11.2025

Neu im Bautenausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ hat dem Bautenausschuss zwei Initiativen vorgelegt. Darin thematisiert sie Maßnahmen für leistbares Wohnen und eine verbesserte Kontrolle von gemeinnützigen Bauvereinigungen.

FPÖ legt Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen vor

Die Regierung habe es verabsäumt, wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Wohnkosten zu ergreifen, kritisiert FPÖ-Abgeordneter Michael Oberlechner. Für einen "Kurswechsel"  fordert er mittels Entschließungsantrag die Umsetzung eines 15 Punkte umfassenden Maßnahmenpakets (622/A(E)). So soll der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes künftig nicht mehr vom Baujahr, sondern vom tatsächlichen Wohnwert abhängen. Wohnungen ohne zeitgemäße Standards sollen dem Vollanwendungsbereich unterliegen, wodurch überhöhte Mieten verhindert werden sollen. Nach einer vollständigen Sanierung und Modernisierung sollen Vermieter die Miete für maximal 30 Jahre im Rahmen der "angemessenen Miete" festlegen können. Gleichzeitig sollen Abschläge für schlechte Lagen oder Bausubstanz verpflichtend werden. Zudem sieht der FPÖ-Vorstoß ein Befristungsverbot für institutionelle Großvermieter vor. Weiters soll die jährliche Indexanpassung mit dem Inflationsziel der EZB (2 %) gedeckelt werden. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollen bei geförderten Wohnungen Vorrang erhalten. An Drittstaatsbürgerinnen und Drittstaatsbürger sollen diese nur befristet und am Ende gelungener Integration vergeben werden. Mietsenkungen soll es im Gemeindebau geben, sofern keine Totalsanierung erfolgt ist. Bei Genossenschaften soll das Ausnahmegeschäft stärker reguliert und generell die Aufsicht ausgebaut werden. Im Bereich der Wohnbauförderung fordert die FPÖ die Wiedereinführung der Zweckbindung, eine Entschlackung, mehr Transparenz und eine Erhöhung des Bundeszuschusses auf 1 % des Bruttoinlandsprodukts. Weiters soll die Wohnbauinvestitionsbank neu aufgelegt und die Rechtsmaterien rund um das Thema Wohnen im Justizministerium gebündelt werden.

FPÖ: Flucht vor der Aufsicht durch Austritt aus Revisionsverbänden wirksam verhindern

FPÖ-Mandatar Michael Oberlechner zitiert in einem weiteren Entschließungsantrag Berichte über mutmaßliche Verfehlungen rund um gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften und deren Kontrolle durch Revisionsverbände (623/A(E)). Als Reaktion darauf fordert er eine entsprechende gesetzliche Reaktion. So soll der FPÖ nach die "Flucht" vor der Aufsicht auch im Falle des Wechsels von Revisionsverbänden wirksam verhindert werden. Einerseits sollen gemeinnützige Bauvereinigungen den Revisionsverband nicht wechseln können, solange Mängel bestehen bzw. aufsichtsrechtliche Maßnahmen andauern. Andererseits soll bei erfolgtem Wechsel der neue Revisionsverband erst nach Ablauf von zwei Wirtschaftsjahren seine Tätigkeit entfalten können. So soll der FPÖ nach verhindert werden, dass es zu Gefälligkeitsstellungnahmen kommen kann bzw. ein "Dumping-Prozess" hinsichtlich der Auslegung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes losgetreten wird. Zudem sieht der FPÖ-Vorstoß eine Bedarfsprüfung vor der Zulassung von Revisionsverbänden vor. (Schluss) pst