Parlamentskorrespondenz Nr. 1079 vom 26.11.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die Grünen beantragen einen Zuschuss für kleine Betriebe, die schwangere Mitarbeiterinnen aufgrund von bestehenden Beschäftigungsverboten freistellen müssen. Außerdem fordern sie Maßnahmen für ältere Beschäftigte und einen Rechtsanspruch auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig Mehrstunden leisten.

Entlastung für Betriebe bei Beschäftigungsverboten von Schwangeren

Schwangere dürfen laut Mutterschutzgesetz bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Der Betrieb muss sie dann entweder in anderen Bereichen einsetzen oder freistellen. Die Kosten für die Freistellung trägt derzeit das Unternehmen. Gerade für sehr kleine Betriebe könne das existenzbedrohend sein, führen die Grünen in einem Antrag an. In der Praxis könne es daher zu einer Diskriminierung junger Frauen kommen, weil diese potenziell schwanger werden könnten. Die Grünen beantragen daher eine Änderung des Mutterschutzgesetzes, des Landarbeitsgesetzes, des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, um betroffene Betriebe zu entlasten (582/A).

Konkret schlagen die Grünen einen Zuschuss des Bundes für Betriebe vor, wenn für eine schwangere Dienstnehmerin ein Beschäftigungsverbot an ihrem Arbeitsplatz besteht, die Arbeitsbedingungen nicht geändert werden können bzw. keine alternative Beschäftigung möglich ist und die Frau deshalb freigestellt werden muss. Für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten soll der Zuschuss in Höhe von 67 % des Aufwandes der Entgeltfortzahlung gebühren. Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten sollen es 50 % sein.

Maßnahmen für ältere Beschäftigte

Mit einem Entschließungsantrag setzen sich die Grünen für mehr Arbeitsplätze für Menschen über 55 Jahren ein (580/A(E)). Die Bundesregierung habe bisher überwiegend Maßnahmen bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesetzt, um das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das sei nicht nur einseitig, sondern auch unzureichend, um Menschen länger im Erwerbsprozess zu halten, kritisieren die Grünen. Sie fordern daher Maßnahmen auf Seite der Unternehmen ein. Konkret wollen sie die Regierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen über 55 Jahren vorzulegen. Dieser solle ein Bonus-Malus-System enthalten, das Betriebe mit mehr älteren Arbeitnehmenden bei den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung entlastet. Unternehmen mit weniger älteren Angestellten hingegen sollen dann einen Zuschlag zahlen müssen. Außerdem schlagen die Grünen einen dienstgeberseitigen Schwerarbeitszuschlag und eine deutliche Erhöhung der Mittel für ein arbeitsmarktpolitisches Programm "Sprungbrett neu" zur Förderung von älteren Beschäftigten bis zum Pensionsantritt vor.

Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw. Mehrstunden leisten, sollten einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Stunden aufzustocken, fordern die Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag (575/A(E)). Denn viele Teilzeitbeschäftigte würden sich mehr Stunden wünschen und müssten gleichzeitig regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger arbeiten und dabei sehr flexibel sein. Die Grünen machen im Antrag darauf aufmerksam, dass Teilzeitarbeit – angesichts der einkommensabhängigen Ansprüche wie Arbeitslosengeld und Pensionen – zu prekären Lebensverhältnissen führen kann. Betroffene seien häufig Frauen. Damit Teilzeitbeschäftigte eine Sicherheit über ihre Arbeitsstunden und das zu erwartende Einkommen haben, fordern die Grünen eine Regierungsvorlage ein. Demnach sollen Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraumes die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 % überschritten haben, eine Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können. Für Teilzeitbeschäftigte ohne kollektivvertraglich vereinbarten Durchrechnungszeitraum schlagen die Grünen einen Beobachtungszeitraum von sechs Monaten vor. Gleichzeitig sollen Beschäftigte, die eine Aufstockung verlangen, nicht benachteiligt oder deshalb gekündigt werden dürfen. (Schluss) kar

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