Parlamentskorrespondenz Nr. 1081 vom 26.11.2025
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Die ursprünglich für den 1. Jänner 2026 geplante Ablöse des "gelben Papierheftes" durch den elektronischen Eltern-Kind-Pass verzögert sich. Grund dafür ist die "Komplexität des Projekts", heißt es in den Erläuterungen des von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwurfs, der eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2026 vorsieht (305 d.B.). Ab diesem Zeitpunkt werden neu festgestellte Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert. Außerdem sollen erstmals ab 1. März 2027 die Daten zu den Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden.
Grundsätzlich soll der Eltern-Kind-Pass (EKP), der bis Ende 2023 als Mutter-Kind-Pass bezeichnet wurde, die Früherkennung von gesundheitlichen und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern und deren Kindern ermöglichen. Bei der digitalen Variante des EKP steht wiederum das Ziel im Vordergrund, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsdiensteanbietern und auch die Zuweisung zu diversen Unterstützungsangeboten (z.B. Frühe Hilfen) zu erleichtern.
Untersuchungsprogramm wird aktualisiert und ergänzt
Das seit 2014 unveränderte Untersuchungsprogramm, das laut Regierungsvorlage jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000 Schwangere und Neugeborene erfasst, wird weiterentwickelt und soll unter anderem durch eine zusätzliche Hebammenberatung vor der Geburt, einen zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft, weitere Laborleistungen sowie ein Gesundheitsgespräch ergänzt werden. Bei letzterem soll der Schwerpunkt auf der Erhebung von psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen liegen. Der genaue Umfang, die Art und der Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und der Hebammenberatungen der Schwangeren und des Kindes bis zur Vollendung des 62. Lebensmonats wird mittels Verordnung durch die Gesundheitsministerin festgelegt.
Elternberatungen, die auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden, können durch die behandelnden Gesundheitsdiensteanbieter in den EKP eingetragen werden. Die Beratungsstellen selbst haben allerdings keinen Zugriff auf die im Eltern-Kind-Pass gespeicherten Daten.
Im Rahmen der allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung kann die Anamnese der Schwangeren noch weiter ergänzt werden, wie etwa um relevante familiäre Vorbelastungen. Dazu zählen etwa Hypertonie, Gerinnungsstörungen, Schilddrüsendysfunktionen und orthopädische, neurologische, immunologische oder kardiovaskuläre Erkrankungen. Durch die gegenständliche Novelle soll nun auch der Inhalt des Gesundheitsgesprächs gespeichert werden, sofern sich die Schwangere dazu entscheidet, dieses wahrzunehmen. Auch im Laufe des EKP-Programms erfolgte Untersuchungen können inkludiert werden, falls deren Ergebnisse "eine erhöhte Aufmerksamkeit" in Bezug auf die Schwangerschaft erforderlich machen sollten.
Zum Zwecke der statistischen Datenauswertung sollen im Zusammenhang mit der Schwangeren und dem Kind – falls möglich - der Gemeindecode, die Staatsbürgerschaft und der Geburtsort gespeichert werden. Außerdem soll zu einem Kind das jeweils zugehörige bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK-GH) der Schwangeren, die dieses Kind geboren hat, registriert werden. Durch diese Verknüpfung würde man wichtige Informationen erhalten, um präventive Maßnahmen zu entwickeln und die frühzeitige Erkennung von möglichen Gesundheitsrisiken bzw. Einleitung von therapeutischen Maßnahmen zu fördern, ist den Erläuterungen zu entnehmen.
Anbindung an ELGA wird sich ebenfalls verzögern
Es sei damit zu rechnen, dass sich durch die spätere Umsetzung des EKP auch die Anbindung an ELGA verschieben wird. Dennoch sollen die Vorbereitungsarbeiten aber jedenfalls mit 1. Jänner 2026 begonnen werden, wird im Entwurf betont. Im Hinblick auf die Komplettierung von ELGA bleibe die Zurverfügungstellung von Daten aus dem elektronischen Eltern-Kind-Pass in ELGA ein zentrales Ziel, das mit Nachdruck verfolgt werden soll. Weiters werden noch kleinere Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz sowie im Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Digitalisierungsprojekt standen für den Zeitraum 2022 bis 2026 bereits 10 Mio. € aus den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) zur Verfügung. Der darüber hinausgehende Mehrbedarf in Höhe von 4,89 Mio. € wird einerseits durch nicht verbrauchte RRF-Mittel für die Bereiche Frühe Hilfen und Community Nursing (3,612 Mio. €) sowie andererseits durch einen voraussichtlich zu erwartenden Minderbedarf beim Projekt Primärversorgungseinheiten (1,26 Mio. €) abgedeckt. Ab 2027 werden die Kosten für Wartung und Betrieb des elektronischen Eltern-Kind-Passes in der Höhe von 1,85 Mio. € zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. (Schluss) sue