Parlamentskorrespondenz Nr. 1085 vom 26.11.2025
Neu im Landwirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Ziel der von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig vorgelegten Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist die bessere Reaktion auf außerordentliche Krisenfälle. Eine weitere Regierungsvorlage sieht die Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel vor.
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz-Novelle zur besseren Krisenvorsorge
Als Reaktion auf die gewonnenen Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie sowie des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine soll es zur Anpassung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) kommen, heißt es in der entsprechenden Regierungsvorlage (297 d.B.). Das Bundes-Krisensicherheitsgesetz bilde den allgemeinen organisatorischen Rahmen und regelt die Koordinierung und generelle Lagebeurteilung im Krisenfall. Die konkrete Ergreifung von Maßnahmen erfolge hingegen durch die Wirtschaftslenkungsgesetze. So regle das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen des Nahrungsmittelbereichs im Krisenfall und ermögliche die Ergreifung von entsprechenden Maßnahmen. Damit bilde es gemeinsam mit dem Versorgungssicherungsgesetz und dem Energielenkungsgesetz den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen. Die entsprechenden Maßnahmen könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen durch Erlassung von Verordnungen aktiviert werden, so die Regierungsvorlage.
Konkret soll durch die Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen eine bessere Reaktion für den Krisenfall möglich werden, wobei diese insbesondere auch eine strategische Bevorratung beinhalten soll, heißt es in den Erläuterungen zur LMBG-Novelle. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sieht die Anpassung zudem Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vor. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere Datennutzung geplant. Die Novelle soll ab Anfang 2026 gelten und mit Ende des Jahres 2035 außer Kraft treten.
Anpassung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel
Mit der Anpassung der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des 1993 errichteten Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel soll es unter anderem zur Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes kommen. Konkret betrifft dies die Anpassung der Nationalparkflächen an den aktuellen Stand, wobei Erweiterungen mittels langfristiger Pachtverträge durch das Land Burgenland umgesetzt werden sollen. Weiters ist eine Neustrukturierung von Gremien und Organen des Nationalparks geplant. So soll die dauerhafte Vertretung des Bundes im Vorstand festgeschrieben und dieser neu strukturiert werden. Dadurch sei die Nationalparkkommission nicht mehr relevant und soll gestrichen werden, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage (291 d.B.). Weitere Änderungen betreffen den Wissenschaftlichen Beirat und das Nationalparkforum.
Zudem soll es zu einer klaren Regelung über die Finanzierung der Nationalparkgesellschaft kommen und an die gängige Praxis der österreichischen Nationalpark-GmbHs angepasst werden. Eine Änderung der gleichteiligen Finanzierung von Bund und Land ist nicht geplant, eine Unterscheidung zwischen Personalkosten, Infrastrukturkosten und Kosten für den laufenden Betrieb soll nicht mehr erfolgen. Dadurch werden Vereinfachungen für die Nationalparkverwaltung angestrebt. Die Kosten für die Entschädigungen für Flächensicherungen sollen weiterhin zu gleichen Teilen zwischen Bund und Land getragen werden. (Schluss) med