Parlamentskorrespondenz Nr. 1100 vom 28.11.2025

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) - Das Investitionsprämiengesetz wurde im Sommer 2020 im Parlament beschlossen, um für Unternehmen Anreize für Investitionen zu schaffen und damit der zurückhaltenden Investitionsneigung in der Coronazeit entgegenzuwirken. Vorgesehen war bisher ein Auslaufen des Gesetzes mit Ende 2025. Die Abwicklung der Investitionsprämie könne aber bis Ende des Jahres 2029 andauern, heißt es in einem Initiativantrag der Dreierkoalition (594/A). Grund dafür seien einerseits Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität einhergehen, andererseits auch die Prüfung der Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei Jahren. ÖVP, SPÖ und NEOS schlagen daher vor, das Investitionsprämiengesetz entsprechend bis 31. Dezember 2029 zu verlängern.

Anpassung im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz

Das "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)" regelt unter anderem das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und von verwandten Erzeugnissen wie E-Zigaretten sowie den Nichtraucherschutz. Von ÖVP, SPÖ und NEOS liegt ein Initiativantrag zur Änderung des Gesetzes vor, der vorerst nur eine redaktionelle Anpassung enthält (628/A). (Schluss) mbu

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