Parlamentskorrespondenz Nr. 1109 vom 28.11.2025

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ setzt sich mit zwei Anträgen für eine Entlastung der Justizanstalten sowie für eine Behebung der Personalnot im Strafvollzug ein.

FPÖ: Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten

Ohne strukturelle Entlastung, personelle Aufstockung und nachhaltige strategische Steuerung drohe eine Erosion des rechtsstaatlich gebotenen Strafvollzugsstandards, warnt die FPÖ. Gerade die Resozialisierung sei im Strafvollzug ein zentrales rechtsstaatliches Ziel. Doch unter den Bedingungen permanenter Überbelegung und des Personalmangels würden solche Aufgaben zunehmend ins Hintertreffen geraten. Es liege nun am Gesetzgeber, dieser Entwicklung mit klaren Maßnahmen entgegenzutreten. Die FPÖ fordert daher ein Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten (572/A(E)). So brauche es eine rasche und dauerhafte Senkung der Belegungsquote unter 100 Prozent, ein Ende der Doppel- und Dreifachbelegung, eine Erweiterung von Kapazitäten und die Modernisierung bestehender Häuser sowie ein Verlegungs- und Personalreservekonzept zur sofortigen Entlastung besonders belasteter Anstalten.

FPÖ fordert Behebung der Personalnot im Strafvollzug

Die Bediensteten der österreichischen Justizverwaltung, insbesondere die Justizwache, arbeiten vielerorts am Rand oder bereits jenseits ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenzen, kritisiert die FPÖ außerdem. Nur durch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen könne der Strafvollzug seine rechtsstaatlichen Kernaufgaben - Sicherheit, Betreuung und Resozialisierung - verlässlich erfüllen. Die bestehenden Engpässe seien daher im Rahmen einer umfassenden Personal- und Budgetoffensive zu beseitigen, die auf eine langfristige Stabilisierung und Entlastung der Bediensteten abzielt. Die Freiheitlichen fordern daher von der Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug (573/A(E)). Demnach sollte die Zahl der Planstellen in der Justizwache um zumindest 200 erhöht und binnen eines Jahres tatsächlich besetzt werden. Ebenso sei der Personalstand in Psychologie, Sozialarbeit, medizinischem Dienst und Verwaltung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen sowie ein Personalreserve-Modell zur Abdeckung kurzfristiger Ausfälle einzuführen. Darüber hinaus gelte es, Maßnahmen zur Reduktion von Überstunden und Krankenständen zu entwickeln und umzusetzen, die budgetäre Dotierung des Justizressorts zu erhöhen, um diese Maßnahmen nachhaltig zu finanzieren sowie eine strategische Personal- und Budgetplanung für die kommenden fünf Jahre vorzulegen, um den Strafvollzug dauerhaft zu stabilisieren. (Schluss) mbu